9
Zurück

In den Warenkorb

Empfehlung per E-Mail versenden

Probeexemplar anfordern

Gerne schicken wir Ihnen ein Probeexemplar an die angegeben Adresse.
Die Reichweite und Grenzen des § 19 Abs. 2 Nr. 4 GWB in Bezug auf Daten

Die Reichweite und Grenzen des § 19 Abs. 2 Nr. 4 GWB in Bezug auf Daten

vonBalakina, Kristina
Deutsch, Erscheinungstermin 12.06.2024
lieferbar

eBook

13,99 €
(inkl. MwSt.)
Standard
Empfehlung per E-Mail versenden

Buch (broschiert)

16,95 €
(inkl. MwSt.)
Standard
DetailansichtEmpfehlung per E-Mail versenden

Informationen zum Titel

978-3-389-03477-4
12.06.2024
2024
1
1. Auflage
eBook
PDF ohne DRM
17
München
Deutsch
590 kB
Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein
Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 15, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel des Beitrags ist es, die Reichweite und Grenzen des aktuellen
19 II Nr. 4 GWB in Bezug auf Daten aufzuzeigen. Hierfür wird zunächst die Absicht der 10. GWB-Novelle mit Blick auf die essential facility doctrine durchleuchtet. Danach wird ihr Einflussbereich dargestellt, indem die Einordnung von Daten als essential facility näher analysiert und gezeigt wird, wann die essential facility doctrine für das Marktgeschehen relevant ist. Letztlich werden ihre Grenzen in Abhängigkeit des Datentypus‘ untersucht.

Die Digitalisierung der Märkte schreitet voran und stellt neue Herausforderungen an den Wettbewerb. Datenmengen werden gesammelt und als Währung, Produkte und Ressourcen genutzt, wodurch Datenbestände ins Zentrum der Wettbewerbspolitik rücken. Der Gesetzgeber will mit
19 II Nr. 4 GWB zeigen, „dass [...] Verweigerung des Zugangs zu Daten den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung begründen kann.“ Das deutsche Kartellrecht wird herausgefordert und in einen Selbstfindungs- prozess gezwungen.
19 II Nr. 4 GWB soll klarstellen, dass Daten eine essential facility und wesentliche Wettbewerbsfaktoren sind. Die Kernfrage entsteht aufgrund der unterschiedlichen Einordnung von Daten, die für die Reichweite des
19 II Nr. 4 GWB entscheidend sind und jeweils unterschiedliche Grenzen aufzeigen.
Kundenmitteilung
EU-Datenschutzgrundverordnung

Die DSGVO stärkt die Datenschutzrechte europaweit für uns alle. Bei vub haben wir aus diesem Anlass unsere Datenschutzerklärung grundlegend verändert:

  • Wir stellen noch übersichtlicher dar, wie und wofür wir personenbezogene Daten verarbeiten (wenn überhaupt, denn das Verwerten Ihrer persönlichen Daten ist überhaupt nicht unser Geschäft!).
  • Wir informieren in unserer neuen Datenschutzerklärung über die Kundenrechte.
  • Wir haben die Datenschutzerklärung übersichtlicher gestaltet.
  • Ab dem 25. Mai 2018 können Sie in Ihrem Kundenkonto im Menü unter „mein vub - Einstellungen“ den gewünschten Datenschutz selbst einstellen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte jederzeit an unseren vub-Kundenservice und Ihre bekannten Ansprechpartner unter premiumservice@vub.de.

Bestätigung