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Götter hinter Gittern

Götter hinter Gittern

Die Religionsfreiheit im Strafvollzug der Bundesrepublik Deutschland

vonJahn, Sarah J.
Deutsch, Erscheinungstermin 09.03.2017
lieferbar

eBook

35,99 €
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Buch (broschiert)

39,95 €
(inkl. MwSt.)

Informationen zum Titel

978-3-593-43494-0
Frankfurt
09.03.2017
2017
1
1. Auflage
eBook
PDF mit digitalem Wasserzeichen
425
12 Abbildungen, Frankfurt
Deutsch
Recht und Gesellschaft, Rechtssoziologie
Inhalt

Vorwort 9

Thema, Fragestellung und Aufbau 13

Forschungsstand und eigene Schwerpunktsetzung 19

Forschungspraxis 43

Teil I: Das Verhältnis von Religion und Recht

1. Die thematische Einordnung in das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland 61

1.1 Aufbau des Rechtssystems 62

1.2 Die Einbindung des Rechts in das politische System: Föderalismus 66

2. Die Perspektive des Religionsverfassungsrecht 73

2.1 Das deutsche Modell 75

3. Der historische Faktor: die Genese des Religionsverfassungsrechts 87

3.1 Wichtige Etappen der Entwicklung 87

3.2 Die Entwicklung im sozialen und religiösen Kontext 90

3.3 Veränderungen verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Prinzipien und Begriffe 93

4. Verwaltete Religion versus Religion als privates Gut im öffentlichen Recht (Zwischenfazit) 97

4.1 Verwaltete Religion 98

4.2 Religion als privates Gut im öffentlichen Recht 99

Teil II: Anstaltsporträts

5. Anstalten porträtieren 103

6. Anstaltsporträts 105

6.1 JVA 1 105

6.2 JVA 2 126

6.3 JVA 3 144

6.4 JVA 4 154

6.5 JVA 5 168

6.6 JVA 6 183

7. Anstaltsporträts im Rückblick (Zwischenfazit) 197

7.1 Überprüfung der Vorannahmen 197

7.2 Möglichkeiten und Grenzen von positiver Religionsfreiheit 202

Teil III: Religiöse Organisationen im Strafvollzug

8. Religiöse Organisationen beschreiben 209

9. Religiöse Organisationen 211

9.1 Gefängnisseelsorge 211

9.2 Christliche Wohlfahrtsverbände 228

9.3 Christliche Straffälligen- und Gefährdetenhilfen 240

9.4 Zeugen Jehovas 254

9.5 Islamische Organisationen 265

9.6 Christliches Missionswerk Josua (CMJ) 281

10. Der religiöse Markt im Strafvollzug und die Formen religiöser Organisationen (Zwischenfazit) 293

10.1 Der religiöse Markt im Strafvollzug 294

10.2 Die Frage nach der Form religiöser Organisationen im Strafvollzug 297

10.3 Ausblick: Alles eine Frage der Integration? Rechtliche Legitimation oder soziale Anerkennung 301

Teil IV: Institutionslogiken und Rechtspraxis im Strafvollzug

11. Institutionslogiken des Strafvollzugs 305

11.1 Vollzugsaufgabe Resozialisierung 308

11.2 Vollzugsaufgabe Schutz 314

11.3 Gestaltungsprinzipien: Sicherheit und Ordnung 314

12. Akteure der Institutionslogiken 325

12.1 Akteure innerhalb der Anstalt 326

12.2 Akteure außerhalb der Anstalt 329

12.3 Die Umsetzung der Akteursaufgaben im Haftalltag 330

12.4 Das (religiöse) Ehrenamt als Allheilmittel 334

13. Rechtspraxis und Institutionslogiken 337

13.1 Die integrative Funktion der Resozialisierung 337

13.2 Die ausgrenzende Wirkung der Schutzfunktion 341

14. Resozialisierung durch Religion und Schutz vor (Religions-) Freiheit (Zwischenfazit) 357

14.1 Resozialisierung durch Religion? 358

14.2 Schutz vor (Religions-) Freiheit? 363

Teil V: Verwaltung und Verwaltrechtlichung von Religion

15. Die Rechtspraxis von positiver Religionsfreiheit im Strafvollzug 371

15.1 Der Strafvollzug als lernende Organisation mit institutionellen Grenzen 371

15.2 Die Rechtspraxis der individuellen Religionsfreiheit 372

15.3 Die Rechtspraxis der korporativen Religionsfreiheit 373

15.4 Religion als Interesse und Interessengemeinschaft 374

15.5 Das institutionenspezifische Verständnis von positiver Religionsfreiheit 375

16. Verwaltung und Verwaltrechtlichung von Religion (abschließende These) 379

16.1 Ver(grund)rechtlichung von Religion 379

16.2 Verwaltrechtlichung von Religion 380

Anhang

Literaturverzeichnis 389

Abbildungsverzeichnis 422

Tabellenverzeichnis 423

Kurzübersicht des empirischen Bestands 424

Wie wird in Deutschland unter den Bedingungen des Strafvollzugs das Recht auf Religionsfreiheit umgesetzt? Für Insassen von Haftanstalten gelten grundsätzlich die bürgerlichen Rechte - doch seit einiger Zeit erweitert sich die kulturelle Zugehörigkeit der Inhaftierten und damit das religiöse Spektrum, auf das die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit von der Verwaltung anzuwenden ist. Anhand von sechs Anstaltsporträts kann die Autorin zeigen, dass es einen umfassenden Spielraum im Prozess der Aushandlung der Religionspraxis zwischen Religion und Staat gibt, der auch verfassungsrechtliche Regelungen einbezieht.
Sarah J. Jahn, Dr. phil., ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Centrum für Religionswisssenschaftliche Studien (CERES) der Universität Bochum.
Vorwort

Religiöse Vielfalt ist zum Faktum geworden, in der Gesellschaft und in ihren Institutionen. Wenn aber über religiöse Vielfalt im Gefängnis medial berichtet wird, sind es oft spektakuläre Fälle und Extreme, die uns er-reichen, zum Beispiel religiöse Radikalisierung im Gefängnis, Bildung sala-fistischer Subkulturen, Zunahme verurteilter Ehrenmörder, Inhaftierung von mutmaßlich religiös motivierten Terroristen und Mitgliedern von so genannten Sekten. Wie aber geht das Gefängnis als Einrichtung mit religiö-ser Vielfalt im Haftalltag um? Wie sieht religiöse Vielfalt im Gefängnis überhaupt aus? Wie steht es um die Religionszugehörigkeit der Insassen, ihrer religiösen Praxis und ihren religiösen Bedarfen? Götter hinter Gittern stellt den Strafvollzug als Ort vor, in dem der Umgang mit religiöser Viel-falt stattfindet. Wie sich diese ›Vielfalt‹ zusammensetzt und wie sie im Haftalltag sichtbar wird, welche Möglichkeiten und Grenzen positiver Reli-gionsfreiheit existieren, wird auf den folgenden Seiten grundlegend be-schrieben und analysiert.

Das vorliegende Buch ist eine nur wenig überarbeitete Fassung meiner Dissertation, die im Januar 2015 an der Fakultät für Geschichte, Kunst und Orientwissenschaften der Universität Leipzig erfolgreich verteidigt wurde. Die im Promotionsverfahren vorliegende Fassung ist als Belegexemplar in der Universitätsbibliothek Leipzig und in der Deutschen Nationalbiblio-thek (Standort Leipzig) einsehbar.



An dieser Stelle möchte ich auch denjenigen Personen und Institutionen danken, die dieses Buch auf unterschiedliche Weise ermög-licht haben. Hier gebürt zuallererst all denjenigen mein Dank, die sich von mir "untersuchen" ließen. Neben den in der Studie zitierten Personen, sind zuerst die Insassen zu nennen, die erheblich zu meinem Verständnis und zur Einordnung des Themas beigetragen haben. Für ihr Vertrauen und ihre Offenheit möchte ich herzlich danken. Dieser Dank gilt auch den so ge-nannten Experten, die mir in Interviews, informellen Gesprächen, Veran-staltungen und Führungen Einblick in ihr Arbeitsfeld gewährt haben. Dass ich die Studien vor Ort überhaupt durchführen durfte, verdanke ich den Kriminologischen Diensten und Justizministerien der jeweiligen Bundes-länder sowie den jeweiligen Anstaltsleitungen.

Dass diese interdisziplinär angelegte Arbeit überhaupt als Dissertation mit einem religionswissenschaftlichen und soziologischen Zugang ange-nommen wurde, verdanke ich meinen beiden "Doktorvätern", Prof. Dr. Hubert Seiwert (Religionswissenschaftliches Institut, Universität Leipzig) und Prof. Dr. Kurt Mühler (Institut für Soziologie, Universität Leipzig). Beide standen mir durch kritisches Nachfragen und geduldiges Zuhören stets zur Seite und haben mich auch darüber hinaus bei den (Un-)Wegbar-keitkeiten einer Promotion zuverlässig unterstützt.



Die Entstehung der Arbeit ist in drei Kontexten zu verorten. Erste konkrete Überlegungen und Vorarbeiten zum Promotionsprojekt gehen auf die Arbeitsgruppe Religiosität als Kriminalprävention (Universität Leipzig, Profilbereich Contested Order) zurück. Die Gruppe bestand aus Kristin Kiß-ling (Soziologie), Dominique Liebscher (Kriminologie), Kurt Mühler (Soziologie), Anne Röder (Soziologie), Hendrik Schneider (Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht), Hubert Seiwert (Religionswissenschaft) und mir. Während meiner wissen-schaftlichen Tätigkeit an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster hatte ich die Möglichkeit an der von Astrid Reuter geleiteten Arbeitsgruppe Grenzarbeiten am religiösen Feld (bestehend bis 2012 am Exzellenzcluster Religion und Politik in den Kulturen der Vormoderne und der Moderne) teilzuneh-men. Durch meine nachfolgende wissenschaftliche Tätigkeit am Centrum für Religionswissenschaftliche Studien der Ruhr-Universität Bochum habe ich in der Endphase meiner Promotion den fruchtbaren und kritischen Austausch mit meinen Kollegen und Kolleginnen genossen. Namentlich sei hier vor allem Volkhard Krech und Alexander-Kenneth Nagel für die erweiterte Auseinandersetzung zum dynamischen Verhältnis von Religion und Recht gedankt.

In der Endphase der Promotion konnte ich mich auch auf eine akribische Leserschaft verlassen, namentlich Ann-Kristin Beinlich, Carmen Bencheriet, Ruth Elsinger, Michael Klemm, Torsten Preuß und Davor Sus-niar. Tobias Prüwer hat das Korrektorat für mein Belegexemplar übernom-men. Jürgen Hotz vom Campus Verlag möchte ich für seine Hilfestellung und zuverlässige Begleitung im Prozess der Veröffentlichung herzlich dan-ken. Ohne viel Vorerfahrung kann so ein Unterfangen sehr aufregend sein und birgt, die eine oder andere Überraschung. Hier sind geduldige und er-fahrene Lektoren ›Gold wert‹.

Die Drucklegung des Buches wurde finanziell vom Bundesministerium des Innern, Referat Deutsche Islam Konferenz; interreligiöser Dialog mit dem Islam groß-zügig unterstützt.

Bochum, Januar 2017

Sarah J. Jahn

Thema, Fragestellung und Aufbau

Thema

Michel Foucault veranschaulicht zu Beginn seiner Abhandlung Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses, wie sich im 18. und 19. Jahrhundert in Europa die Formen des öffentlichen Strafens verändert haben. Foucault beschreibt die Hinrichtung von Robert-François Damiens im Jahr 1757, der zuvor ein Attentat auf den französischen König Ludwig XV. verübt hatte. Auch wenn der Anschlag missglückte, wurde Damiens mit der öffentlichen Vierteilung bestraft, der Strafe für Königsmörder. Im weiteren Verlauf der Arbeit zitiert Foucault aus der Hausordnung "für das Haus der jungen Gefangenen in Paris", die 1838 von Léon Faucher veröffentlicht wurde. Darin wird geregelt, dass neben Arbeit und Schule die Gebets-zeiten verpflichtend sind und die Struktur im Gefängnisalltag vorgeben. Während bei dem ersten Beispiel das körperliche Strafen und die Ab-schreckung durch den öffentlichen Vollzug im Vordergrund standen, setzte sich ab dem 19. Jahrhundert ein Strafvollzug durch, der Erziehung und Arbeit ins Zentrum stellte und dessen Tagesablauf von Gebetszeiten strukturiert wurde. Religion hat in diesem und anderen Reformprogram-men des 19. Jahrhunderts eine gewichtige Rolle gespielt, nicht nur als normative Grundlage, sondern vor allem, um Werte zu vermitteln und den Alltag zu strukturieren. Die Idee der Resozialisierung und Resozialisierbar-keit des Menschen ist damit entstanden.

Durch die Verabschiedung der Weimarer Reichsverfassung (WRV) 1919 wurde die Trennung von Staat und Religion auch in Deutschland vollzogen. Mit der Übernahme der religionsverfassungsrechtlichen Artikel von Weimar in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gilt diese Trennung auch heute. Deutschland versteht sich als religions- und weltan-schaulich neutraler Staat, so dass Religion im öffentlichen Raum keine vordergründige Rolle mehr spielen sollte. Durch den Artikel 141 der Weimarer Reichsverfassung in Verbindung mit dem Artikel 140 des Grundgesetzes (GG) wird jedoch deutlich, dass es Ausnahmen gibt:

"Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäu-sern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Reli-gionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist."

Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen ist Bestandteil der so genannten "gemeinsamen Angelegenheiten" zwischen Staat und Religionen und ist im Kontext des so genannten "christlichen Erbes" der deutschen Gesellschaft zu verstehen. Die evangelischen Landeskirchen und die katholischen Kir-chen sind in diesem Verständnis tragende Institutionen.

Während die Seelsorge mit der Verabschiedung der Weimarer Reichs-verfassung fester Bestandteil des Strafvollzugs wurde, wird die verfassungs-rechtlich garantierte Religionsfreiheit (Artikel 4 Absatz 1 und 2 GG) erst durch Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetz des Bundes (StVollzG) 1977 auch für Gefangene praktisch wirksam. Trotz des Sonderrechtsstatus des Strafvollzugs gelten die Grundrechte auch für die Strafgefangenen weiter. Die religionsverfassungsrechtlichen Artikel finden in dem Strafvollzugsge-setz des Bundes, den Strafvollzugsgesetzen der Länder und den Hausord-nungen der Anstalten ihre verwaltungsrechtliche Entsprechung.

Rechtsurteile zur Religion im Strafvollzug in Folge des Inkrafttretens des StVollzG zeigen, dass die Grenzen zwischen Religionsfreiheit und Strafvollzug noch verhandelt werden. Folgende alltagspraktische Fragen stellen sich: Darf ein Gefangener einen Weihnachtsbaum auf der Zelle haben? Sind Räucherstäbchen im Gefängnis zuzulassen? Dürfen sich gläu-bige Gefangene ihren Speisevorschriften entsprechend ernähren und Seel-sorge ihrer religiösen Tradition entsprechend bekommen? Werden das Laubhüttenfest und das Aschura-Fest im Strafvollzug gefeiert? Wie verfüg-bar ist religiöse Literatur und können religiöse Gegenstände für die indivi-duelle Religionspraxis angeschafft werden? Hat Religion überhaupt einen Raum im Strafvollzug?

Wenn man die Vielfalt an religiösen Traditionen in der Bundesrepublik Deutschland und den Zahlen zur Mitgliedschaft in den daraus erwachsen-den religiösen Organisationen berücksichtigt, ist die Frage zu stellen, ob sich diese religiöse Pluralität auch im Strafvollzug abbildet und wie die staatliche Institution Strafvollzug mit der religiösen Pluralität in Deutsch-land vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich garantierten positiven Religionsfreiheit umgeht.

Fragestellung

Die vorliegende Untersuchung beschäftigt sich mit der Frage, wie die staat-liche Institution Strafvollzug mit der religiösen Pluralität in Deutschland vor dem Hintergrund der verfassungsmäßig garantierten positiven Reli-gionsfreiheit umgeht. Die Frage nach dem Umgang mit Religion im Strafvollzug wird mit der Frage nach der Rechtpraxis von positiver Religionsfreiheit operationalisiert. Die nordamerikanische Religions- und Rechtswissenschaftlerin Winnifred Fallers Sullivan publizierte 2005 ein Buch mit dem Titel The Impossibility of Religious Freedom. In der Einführung schreibt sie:

"Many laws, constitutions, and international treaties today grant legally enforceable rights to those whose religious freedom is infringed. Stories of the conflict between the demands of religion and the demands of law are daily news items all over the world, and take a familiar patterned form."

Sullivan argumentiert, dass staatlicherseits immer entschieden werden muss, was Religion ist oder nicht, wenn Recht eingeklagt wird. Deshalb sei Religionsfreiheit nicht möglich:

"In each of these cases a court or a legislature or an administrative official must make a determination as to whether the religious practice in question is legally religious. In other words, in order to enforce laws guaranteeing religious freedom you must first have religion."

Sullivans Studie beschäftigt sich mit der nordamerikanischen Religions- und Rechtsgeschichte. Sie formuliert ihre These aber, bezogen auf Staaten mit einem säkularen Staatsverständnis, allgemeiner.

In Deutschland hat der ehemalige Verfassungsrichter Wolfgang Böckenförde mit seinem Diktum ein ähnliches Dilemma des säkularen Staates benannt:

"Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, einge-gangen ist […]."

Aus Böckenfördes Diktum kann die Frage abgeleitet werden, wie ein reli-gionsneutraler Staat existieren kann. Folgende Frage ist zu stellen: Auf Grundlage welcher allgemeinen verbindlichen Normen agiert er, entschei-det er und vertritt die Rechte seiner Bürger?

Die Frage nach allgemeinverbindlichen Werten möchte diese Unter-suchung nicht beantworten. Vielmehr wird sich der Aufgabe gestellt, die Frage nach der Rechtspraxis von positiver Religionsfreiheit in der staatlichen Institution Strafvollzug zu untersuchen. In Bezug auf Sullivan ist zu untersuchen, ob Religionsfreiheit tatsächlich unmöglich ist. Die (Un-)Möglichkeit stellt sich nach ihrer Ausarbeitung durch eine Entscheidung (determination) dar. Um die Entscheidung und die Entscheidungsfindung zu analysieren, muss zunächst untersucht werden, wie sich Religion im Strafvollzug überhaupt manifestiert. Bezogen auf die eingangs gestellten Fragen muss angewandt gefragt werden: Spiegelt sich die oben erörterte religiöse Pluralität der deutschen Gesellschaft auch im Strafvollzug wieder? Welche religiösen Traditionen, Organisationen, Praktiken et cetera sind vertreten? Stellt sich die Frage nach dem Aschura-Fest, dem Ramadan und den Räucherstäb-chen wirklich? Oder sind es vielmehr nur Erwartungen, die von außen an die Institution herangetragen werden? Gegenstand der Untersuchung kann also nicht nur die Frage nach der Rechtspraxis von positiver Religionsfrei-heit im Strafvollzug sein, sondern es muss auch die Frage nach der empirischen Manifestation von Religion im Strafvollzug behandelt werden.

In Anlehnung an die einleitenden Ausführungen zu dem Wandel der Strafformen stellt sich am Beispiel des Strafvollzugs die Frage nach der (Religions-)Freiheit in doppelter Hinsicht, ist die Idee des resozialisieren-den Strafvollzugs doch, wie oben beschrieben, maßgeblich aus einem christlichen Verständnis heraus entstanden. Auch stellt der Strafvollzug wie keine andere staatliche Institution die Begrenzung der persönlichen Frei-heit durch öffentliches Sicherheits- und Ordnungsdenken dar.

Aufbau

Diese Arbeit gliedert sich in fünf Teile. Der erste Teil setzt sich mit dem Verhältnis von Religion und Recht in der Bundesrepublik Deutschland auseinander. Anhand der Verhältnisbestimmung wird der rechtliche Rah-men der Untersuchung unabhängig von strafvollzuglichen Spezifika beschrieben. Darüber hinaus wird das rechtliche Konstrukt der Religions-freiheit beschrieben und für die weitere Analyse systematisiert. Die Unter-suchung zu Entstehung und theoretischem Verständnis der religionsverfas-sungsrechtlichen Bestimmungen und Einbettung in das gesellschaftliche Gefüge der Bundesrepublik Deutschland verweist darauf, dass es ein spezi-fisches Rechtsverständnis von Religion und spezifische Verfahren im Um-gang mit Religion gibt, die in der weiteren Untersuchung Beachtung finden.

Während im ersten Teil die Rahmenbedingungen zum Verhältnis von Religion und Recht behandelt werden, präsentiert der zweite Teil sechs Einzelfallstudien in Form von Anstaltsporträts. Ausgehend von den Ad-hoc-Annahmen des Samplings werden Aussagen zu Religion und den jeweiligen Verfahrensweisen mit Religion im Strafvollzug herausgearbeitet. Anhand des empirischen Materials werden Vorannahmen überprüft und erste Ergebnisse hinsichtlich der Forschungsfrage zusammengefasst. Die Aussagen zu Religion beziehen sich sowohl auf die Religionszugehörigkeit der Insassen als auch auf das religiöse Angebot innerhalb der Anstalt. In Bezug auf die positive Religionsfreiheit werden die anstaltsspezifischen Möglichkeiten und Grenzen im Umgang mit Religion herausgearbeitet. Indem auch institutionelle Spezifika der einzelnen Anstalten untersucht werden, können erste Erklärungen zu den unterschiedlichen Modi in Bezug auf die Rechtspraxis von positiver Religionsfreiheit formuliert wer-den.

Würde die Untersuchung auf dieser Ebene enden, lautete das Ergebnis, das von Fall zu Fall, von Anstalt zu Anstalt, neu verhandelt wird, was ›Religion‹ und was ›Recht‹ ist. Auch bliebe jede einzelne der untersuchten Anstalten in ihrer Einzigartigkeit verhaftet. Dass dahinter allerdings eine übergeordnete institutionenspezifische Logik liegt, die nicht nur institutio-nelle Eigenheiten, sondern auch gesellschaftliche Prozesse in Bezug auf Religion und Recht widerspiegelt, würde bei der Betrachtung außen vor gelassen. Die zweidimensionale Betrachtungsweise wird aufgelöst, wenn bei der Untersuchung der gesellschaftliche Kontext, in dem die Aushand-lungs- und Entscheidungsprozesse auch über den Strafvollzug hinaus statt-finden, Beachtung findet. Gemeint ist hier nicht der allgemeine Rechts-rahmen, sondern der allgemeine gesellschaftliche Kontext in Bezug auf religiöse und justizvollzugliche Wandlungsprozesse. Auf der Mesoebene werden daher die religiösen Organisationen im Strafvollzug (Teil drei) sowie die Institutionslogiken und Rechtspraxis des Strafvollzugs (Teil vier) losgelöst von den Anstaltsporträts analysiert. Beide Teile basieren einerseits auf den Ergebnissen der Mikro- und Makroebene, die durch die Anstalts-porträts und den allgemeinen Rechtsrahmen beschrieben wurden. Anderer-seits werden der erweiterte gesellschaftliche Kontext religiöser Vergemein-schaftung in Deutschland und der institutionelle Kontext des Strafvollzugs in die Analyse mit einbezogen.

Durch den wechselseitigen Rückgriff auf die drei Betrachtungsebenen in der Ergebnisanalyse ist es in der vorliegenden Untersuchung möglich, Aussagen mittlerer Reichweite zu formulieren, die über Ad-hoc-Annahmen des Samplings und der Beobachtung empirischer Regelmäßigkeiten in den Anstaltsporträts hinaus gehen. Entsprechend werden im fünften Teil nicht nur die Ergebnisse der einzelnen Kapitel systematisch zusammengefasst, sondern auch allgemeine Aussagen zum Verhältnis von Religion und Recht in der Bundesrepublik Deutschland getroffen. Darüber hinaus wird eine abschließende These zum Verhältnis von Religion und Recht in der Bundesrepublik Deutschland formuliert.

Forschungsstand und eigene Schwerpunktsetzung

Für die Bundesrepublik Deutschland gibt es bislang keine grundlegende Untersuchung zur Rechtspraxis von positiver Religionsfreiheit im Strafvoll-zug. Es liegen allerdings unterschiedliche sozialwissenschaftliche Arbeiten vor, die das Thema tangieren. Sie gliedern sich in drei Themenfelder: sozialwissenschaftliche Studien zu (1) Religion im Strafvollzug sowie zu (2) Religion und Recht in Deutschland. Des Weiteren gibt es (3) objekt-sprachliche Literatur aus der Theologie, Kriminologie und aus der Recht-sprechung, die für die inhaltliche Annäherung an den Forschungsgegen-stand von Interesse ist.

Sozialwissenschaftliche Studien zu Religion im Strafvollzug

Die sozialwissenschaftliche Erforschung von Religion im Strafvollzug hat im vergangenen Jahrzehnt eine Konjunktur erfahren. Sie ist Teil der Erfor-schung von Wandlungsprozessen von Religion in der Gesellschaft, die sich, so die Ausgangsthese vieler Studien, auch in öffentlichen Institutio-nen niederschlagen. Während in vielen europäischen Ländern For-schungsgruppen größere Studien zu dieser Thematik durchführen, sind Forschungsarbeiten in Deutschland weiterhin selten.

Deutschsprachiger Raum

Irene Becci hat Religion und Strafvollzug im Kontext postsozialistischer Gesellschaften untersucht. Neben Feldstudien in Italien hat sie zwei Anstalten in Deutschland besucht, verschiedene Gefängnisseelsorger und Insassen interviewt und Zeitzeugnisse gesammelt. Aus dieser Arbeit sind verschiedene Publikationen hervorgegangen. Becci thematisiert in ihrer Studie Gefängnisseelsorge einerseits vor dem Hintergrund historischer und gegenwärtiger gesellschaftlicher Entwicklungen in postsozialistischen Gesellschaften. Andererseits arbeitet sie den aktuellen Stellenwert von Reli-gion in postsozialistischen Gesellschaften anhand der Gefängnisseelsorge im Strafvollzug heraus. Ihre empirischen Ergebnisse diskutiert sie unter Bezugnahme auf aktuelle religionssoziologische Theorien zu Religion und Moderne, Religion in postsozialistischen Gesellschaften und dem Säkulari-sierungsparadigma.

Neben der Arbeit von Becci sind im deutschsprachigen Raum noch je eine Studie in Österreich und der Schweiz entstanden. Ursula Unterbergers Diplomarbeit zu Glaube und Religiosität in österreichischen Justizvollzugsanstalten am Beispiel von Wien-Josefstadt ist vor allem eine Momentaufnahme und Präsentation des empirischen Materials, das aus Interviews mit Insassen und Gefängnisseelsorgern sowie erweiterten Kontextinformationen be-steht. Die später publizierte Version unterstreicht die These der Autorin, dass Religion im Strafvollzug vor dem Hintergrund der anstaltsspezifischen Bedingungen ein Stück Freiheit darstellt. Ähnlich argumentiert Becci. Bei ihr stellt die Gefängnisseelsorge für Insassen im Strafvollzug ein Raum der Freiheit her. Becci differenziert hier weiter zwischen verschiedenen Frei-heitsdimensionen: "bureaucratically freedom", "relational freedom", "com-municative freedom" und "freedom of movement". Die verschiedenen Typen, so Becci, sind aus einem Selbstverständnis der Gefängnisseelsorger heraus möglich:

"Universalization implies that God does not refer to one particular people any more, but to each individual as a person. For prison chaplaincy this translates into an openness to everyone […], and it is his very openness that distinguishes it from other religions […]."

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