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Haftungsgefahr bei Gefälligkeiten

Haftungsgefahr bei Gefälligkeiten

vonWiesner, Alexander
Deutsch, Erscheinungstermin 24.04.2004
lieferbar

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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,3, Fachhochschule Kiel (Institut für Wirtschaftsrecht, FB Wirtschaft), Veranstaltung: Recht der Vermögenssicherung, Sprache: Deutsch, Abstract: „Scientia est Potentia“ (lat.= „Wissen ist Macht.“). Die Arbeitsteilung und Spezialisierung haben dazu...

Informationen zum Titel

978-3-638-27110-3
München
24.04.2004
2004
1
1. Auflage
eBook
EPUB ohne DRM
15
München
Deutsch
Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,3, Fachhochschule Kiel (Institut für Wirtschaftsrecht, FB Wirtschaft), Veranstaltung: Recht der Vermögenssicherung, Sprache: Deutsch, Abstract: „Scientia est Potentia“ (lat.= „Wissen ist Macht.“). Die Arbeitsteilung und Spezialisierung haben dazu geführt, dass niemand alle ...
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,3, Fachhochschule Kiel (Institut für Wirtschaftsrecht, FB Wirtschaft), Veranstaltung: Recht der Vermögenssicherung, Sprache: Deutsch, Abstract: „Scientia est Potentia“ (lat.= „Wissen ist Macht.“). Die Arbeitsteilung und Spezialisierung haben dazu geführt, dass niemand alle Dinge wissen kann, die für ihn wichtig sind. Sucht man Rat, wendet man sich an einen Fachmann. Doch auch nicht jede Auskunft, die man von einem solchen erhält, ist richtig. Sie kann den Ratsuchenden unter Umständen teuer zu stehen kommen. Rechtlich klar sind dabei die Fälle, in denen eine eindeutige Kunden- oder Mandantenbeziehung besteht und der erteilte Rat der Leistung des Fachmanns eindeutig zugeordnet werden kann. Wird hier schuldhaft falsch beraten und entsteht dem Kunden oder Mandanten hierdurch ein Schaden, ist dies eine haftungsbegründende Schlechtleistung in einem Dienstleistungs- bzw. Werkvertragsverhältnis. Dieser Schaden ist im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen. Anders kann es aussehen, wenn eine Auskunft nicht unmittelbar in einem Kunden- oder Mandantenverhältnis erteilt worden ist. Hier ist die Rechtslage nicht ganz so übersichtlich und eindeutig wie in den oben genannten Fällen. Diese Arbeit will aufzeigen, welche Haftungsgefahren sich hierbei aus Auskünften, Ratschlägen und Empfehlungen ergeben können. Beschränken soll sie sich auf solche, die von Fachleuten gegeben werden.
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