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Aids im Strafvollzug

Aids im Strafvollzug

Problematik der Immunschwächekrankheit im Strafvollzug

vonJohn, Jörg
Deutsch, Erscheinungstermin 16.05.2005
lieferbar

eBook

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17,95 €
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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 13 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, 24 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Strafgefangene gelten als besonders gefährdet, sich mit dem HI-Virus zu infizieren. Natürlich ist...

Informationen zum Titel

978-3-638-37801-7
München
16.05.2005
2005
1
1. Auflage
eBook
EPUB ohne DRM
30
München
Deutsch
Strafverfahrensrecht
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 13 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, 24 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Strafgefangene gelten als besonders gefährdet, sich mit dem HI-Virus zu infizieren. Natürlich ist "AIDS im Strafvollzug" ...
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 13 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, 24 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Strafgefangene gelten als besonders gefährdet, sich mit dem HI-Virus zu infizieren. Natürlich ist "AIDS im Strafvollzug" nicht ansteckender als sonst, hier treffen allerdings mehr Menschen aus den sogenannten Risikogruppen zusammen, die als potentielle Überträger gelten können . Die relevanten Übertragungsmöglichkeiten sind hier ebenfalls der ungeschützte Geschlechtsverkehr, das Verwenden unsteriler Nadeln beim Tätowieren und das sogenannte „needle - sharing“ beim intravenösen Drogenkonsum. Eine Infektion in den Arbeitsbereichen der Vollzugsanstalt ist ebenso auszuschließen, wie es auch außerhalb des Vollzugs ausgeschlossen wird. Oft wird aber eine Infektionsgefahr heraufbeschworen und dadurch eine Hysterie ausgelöst. Selbst im Bereich der Wundversorgung ist eine Ansteckungsmöglichkeit nur gegeben, wenn die entsprechenden Hygienevorschriften missachtet werden.

Auch im Strafvollzug könnte die Infektionsgefahr drastisch gesenkt werden. Bedingung ist jedoch die Zusammenarbeit zwischen Strafgefangenen und Vollzugsanstaltspersonal einerseits und Gesetzgeber und Politik andererseits.
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