Zurück

In den Warenkorb

Empfehlung per E-Mail versenden

Probeexemplar anfordern

Gerne schicken wir Ihnen ein Probeexemplar an die angegeben Adresse.
Bilanzierung eines Beteiligungserwerbs gegen Zuzahlung des Veräußerers

Bilanzierung eines Beteiligungserwerbs gegen Zuzahlung des Veräußerers

vonZimmermann, Emanuel
Deutsch, Erscheinungstermin 21.10.2008
lieferbar

eBook

15,99 €
(inkl. MwSt.)

Buch (broschiert)

18,95 €
(inkl. MwSt.)
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Fachhochschule Hof, Veranstaltung: Bilanzsteuerrecht, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: „Siemens zahlt für den Verkauf“. Mit dieser Schlagzeile wird es erstmals der
breiten...

Informationen zum Titel

978-3-640-19279-3
München
21.10.2008
2008
1
1. Auflage
eBook
EPUB ohne DRM
19
München
Deutsch
Rechnungswesen
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Fachhochschule Hof, Veranstaltung: Bilanzsteuerrecht, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: „Siemens zahlt für den Verkauf“. Mit dieser Schlagzeile wird es erstmals der
breiten Öffentlichkeit bewusst, dass ...
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Fachhochschule Hof, Veranstaltung: Bilanzsteuerrecht, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: „Siemens zahlt für den Verkauf“. Mit dieser Schlagzeile wird es erstmals der
breiten Öffentlichkeit bewusst, dass Unternehmenstransaktionen nicht immer
nur Milliarden an Einnahmen für den Verkäufer bedeuten müssen, sondern
unter Umständen auch hohe Millionenbeträge an Ausgaben. Im Fall des
Verkaufes der Siemens Handysparte an den taiwanesischen
Elektronikkonzern BenQ kostete dies den Verkäufer 350 Mio. Euro.
Neben diesem, durch seine besonderen Umstände in der Öffentlichkeit
aufsehenerregenden Verkauf, werden Beteiligungsveräußerungen unter
Zuzahlung des Verkäufers kaum wahrgenommen. Jedoch sind negative
Kaufpreise im Zuge von Merger & Acquisition – Transaktionen für den Erwerb
von Unternehmensanteilen an der Tagesordnung.
Begründet werden kann eine solche Vereinbarung in der Praxis zumeist
damit, dass die Gesellschaft, deren Anteile erworben werden, überschuldet
ist, oder, dass zur Herstellung der Rentabilität zu einem späteren Zeitpunkt
Aufwendungen getätigt werden müssen, die sich zum Erwerbszeitpunkt noch
nicht als Verbindlichkeiten niederschlagen.
Die steuerliche Behandlung eines „Badwills“ bei einem Erwerber von
Kapitalgesellschaftsanteilen war lange Zeit ungewiss. Die Frage, die sich in
diesem Zusammenhang stellte, war: „Ist die Zuzahlung des Anteilsveräußerers
beim Erwerber erfolgsneutral oder erfolgswirksam zu erfassen?“
Diese Rechtsunsicherheit trug in der Praxis zu Alternativgestaltungen bei, bei
denen eine direkte Zuzahlung vermieden werden sollte. Durch die
beschriebene enorme Relevanz des negativen Kaufpreises in der Praxis
führte die fehlende Regulierung zu großen Schwierigkeiten und erhöhtem
Aufwand.
Der I. Senat des BFH hat nun mit seinem Urteil vom 26.04.2006 eine
grundlegende Entscheidung zur Behandlung einer solchen unmittelbaren
Zuzahlung an den Erwerber von Kapitalgesellschaftsanteilen getroffen.
Die nachfolgende Arbeit setzt sich mit den Ausführungen des BFH
auseinander und soll gegebenenfalls offen gelassene Fragestellungen
diskutieren.

[...]
Kundenmitteilung
EU-Datenschutzgrundverordnung

Die DSGVO stärkt die Datenschutzrechte europaweit für uns alle. Bei vub haben wir aus diesem Anlass unsere Datenschutzerklärung grundlegend verändert:

  • Wir stellen noch übersichtlicher dar, wie und wofür wir personenbezogene Daten verarbeiten (wenn überhaupt, denn das Verwerten Ihrer persönlichen Daten ist überhaupt nicht unser Geschäft!).
  • Wir informieren in unserer neuen Datenschutzerklärung über die Kundenrechte.
  • Wir haben die Datenschutzerklärung übersichtlicher gestaltet.
  • Ab dem 25. Mai 2018 können Sie in Ihrem Kundenkonto im Menü unter „mein vub - Einstellungen“ den gewünschten Datenschutz selbst einstellen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte jederzeit an unseren vub-Kundenservice und Ihre bekannten Ansprechpartner unter premiumservice@vub.de.

Bestätigung