Zurück

In den Warenkorb

Empfehlung per E-Mail versenden

Probeexemplar anfordern

Gerne schicken wir Ihnen ein Probeexemplar an die angegeben Adresse.
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach dem SGB II und SGB III - Insbesondere die "Ein-Euro-Jobs"

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach dem SGB II und SGB III - Insbesondere die "Ein-Euro-Jobs"

vonScholle, Aaron
Deutsch, Erscheinungstermin 19.02.2010
lieferbar

eBook

29,99 €
(inkl. MwSt.)

Buch (broschiert)

42,95 €
(inkl. MwSt.)
Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1,7, Hochschule Fulda, Sprache: Deutsch, Abstract: Die globale Weltwirtschaftskrise zwingt die Bundesregierung dazu, immer mehr Geld für die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Stabilisierung der Wirtschaft auszugeben....

Informationen zum Titel

978-3-640-54304-5
München
19.02.2010
2010
1
1. Auflage
eBook
EPUB ohne DRM
76
München
Deutsch
Landesrecht, Kommunalrecht
Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1,7, Hochschule Fulda, Sprache: Deutsch, Abstract: Die globale Weltwirtschaftskrise zwingt die Bundesregierung dazu, immer mehr Geld für die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Stabilisierung der Wirtschaft auszugeben. Obgleich die Politik erst in den ...
Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1,7, Hochschule Fulda, Sprache: Deutsch, Abstract: Die globale Weltwirtschaftskrise zwingt die Bundesregierung dazu, immer mehr Geld für die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Stabilisierung der Wirtschaft auszugeben. Obgleich die Politik erst in den letzten Monaten dazu übergegangen ist, das
Überleben ganzer Wirtschaftszweige durch staatliche Kredite und Konjunkturpakete zu sichern, sind Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen keine Erfindung des ausgehenden 20. Jahrhunderts. In jeder Wirtschaftskrise des letzten Jahrhunderts wurden staatliche Arbeitsmaßnahmen zur Senkung der Arbeitslosenzahlen und zur Unterstützung der Wirtschaft eingesetzt.
Seit Gründung der Bundesrepublik zählen Beschäftigung schaffende Maßnahmen zu einem wichtigen Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg wurde durch staatliche Maßnahmen die Wirtschaft stabilisiert und die Eingliederung von Flüchtlingen und ehemaligen Soldaten gefördert. Der Aufschwung zu Zeiten des Wirtschaftswunders und die daraus resultierende faktische Vollbeschäftigung machten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen entbehrlich, so dass sie weitgehend aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwanden.
Die steigenden Arbeitslosenzahlen jedoch führten das bis 2004 bestehende ineffiziente, zweigeteilte System aus Arbeitslosen- und Sozialhilfe an seine Grenzen.

Auf Grundlage der Vorschläge der Hartz-Kommission trat am 01.01.2005 das Sozialgesetzbuch Zwei in Kraft. Erstmalig wurden damit alle erwerbsfähigen Arbeitslosen- und Sozialhilfebezieher in einem System zusammengeführt.

Das von Kompromissen geprägte Gesetzgebungsverfahren bedingte teils gravierende Schwächen des SGB II. Entgegen der positiven Absichten des Gesetzgebers, die Verwaltung zu straffen und Förderleistungen zu bündeln, wurden die Änderungen in der Öffentlichkeit überwiegend negativ aufgenommen.
Insbesondere die Einrichtung der sogenannten Ein-Euro-Jobs sorgte für eine bis heute andauernde öffentliche Kritik. Diese wird gestützt durch Berichte des Bundesrechnungshofes, der die grundlegende Effizienz dieser Maßnahme infrage stellt.
Obwohl es sich bei den Ein-Euro-Jobs um eine der quantitativ am häufigsten eingesetzten Maßnahmen des SGB II handelt, sind die bekannten inhaltlichen Schwachstellen durch den Gesetzgeber bis heute nicht beseitigt worden.

Die Beschäftigung schaffenden Maßnahmen und insbesondere die Ein-Euro-Jobs werden als Schwerpunkt dieser Ausarbeitung gewürdigt. Aufgrund des Umfangs dieser Thematik erfolgte eine Beschränkung auf die in der Praxis wichtigsten Rechtsfragen.
Kundenmitteilung
EU-Datenschutzgrundverordnung

Die DSGVO stärkt die Datenschutzrechte europaweit für uns alle. Bei vub haben wir aus diesem Anlass unsere Datenschutzerklärung grundlegend verändert:

  • Wir stellen noch übersichtlicher dar, wie und wofür wir personenbezogene Daten verarbeiten (wenn überhaupt, denn das Verwerten Ihrer persönlichen Daten ist überhaupt nicht unser Geschäft!).
  • Wir informieren in unserer neuen Datenschutzerklärung über die Kundenrechte.
  • Wir haben die Datenschutzerklärung übersichtlicher gestaltet.
  • Ab dem 25. Mai 2018 können Sie in Ihrem Kundenkonto im Menü unter „mein vub - Einstellungen“ den gewünschten Datenschutz selbst einstellen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte jederzeit an unseren vub-Kundenservice und Ihre bekannten Ansprechpartner unter premiumservice@vub.de.

Bestätigung