Vorwort 1 Intention und Rollenanalyse 2 Polizeiliche Ermittlungserfolge und strafrechtliche Sanktionen der Justiz 3 An der Hauptverhandlung Beteiligte 4 Dienstliche Äußerungen 5 Pflichten und Rechte des Polizeibeamten als Zeuge vor Gericht 6 Fragerecht, dessen Missbrauch und Reaktionen darauf 7 Sanktionen von Falschaussagen 8 Rekonstruktion der Angaben des Beschuldigten durch die Vernehmung der polizeilichen Verhörsperson 9 Besonderheiten bei der Rekonstruktion von Zeugenaussagen 10 Strategien und Strukturen aggressiver Verteidigung gegenüber Polizeibeamten 11 Checkliste und Leitfaden zur Vorbereitung und Durchführung der Zeugenaussage 12 Exkurs: Polizeibeamte als Zeugen vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen 13 Polizeibeamte als Sachverständige 14 Sanktionen bei Erstattung falscher Gutachten 15 Rekonstruktion der Angaben des Beschuldigten oder des Zeugen gegenüber dem Sachverständigen 16 Checkliste zur Vorbereitung und Durchführung der Vernehmung als Sachverständiger 17 Annex: Polizeibeamte als Sachverständige in anderen Verfahrensarten (ZPO, VwGO, FGG) Literaturverzeichnis Zitierte Rechtsquellen
Polizeibeamte sind – wie andere Bürger auch – in die staatsbürgerlichen Zeugenpflichten eingebunden. Auch als Sachverständige treten sie vermehrt im Strafverfahren vor Gericht auf. In beiden Funktionen tragen sie eine entscheidende Verantwortung für den Ausgang des Verfahrens. Allerdings kann das gegenseitige Verhältnis von Polizeibeamten auf der einen und Justiz – verstanden im Sinne von Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung – auf der anderen Seite von Missverständnissen geprägt werden. Unterschiedliche Aufgaben und Funktionen der Verfahrensbeteiligten können dafür ausschlaggebend sein. In den polizeilichen Ermittlungsverfahren ist der Polizeibeamte weitgehend selbstständiger Ermittler. In der Hauptverhandlung ist er Zeuge oder Sachverständiger, der Rechenschaft über seine Arbeit abzulegen hat und dessen Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit geprüft wird.
Besonderes Augenmerk richtet die Verteidigung auf die Verwertbarkeit polizeilicher Vernehmungen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Die gesamte Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft wird in Frage gestellt und damit nach unzulässigen Maßnahmen gesucht, für die Beweisverwertungsverbote geltend gemacht werden können. Dies ist im Rechtsstaat so vorgesehen und drängt den Beamten nur scheinbar in eine Verteidigungsrolle. Gleichwohl wird diese Vorgehensweise als unangenehm empfunden und verunsichert manchen Zeugen und Sachverständigen.
In diesem Buch vermitteln die Autoren das erforderliche Wissen für Polizeibeamte, um vor Gericht die notwendige Handlungssicherheit zu erlangen. Gleichzeitig wollen sie das – oftmals unterschätzte – Verantwortungsbewusstsein des Polizeibeamten für seine Aufgaben in einem rechtsstaatlichen und fairen Strafprozess schärfen.
Dr. Heiko Artkämper, Kapitaldezernent bei der Staatsanwaltschaft Dortmund Studium der Rechtswissenschaften überwiegend an der Ruhr-Universität Bochum, erstes juristisches Staatsexamen 1984, zweites juristisches Staatsexamen 1988, Promotion zum Dr. jur. 1994. Von 1984 bis 1993 (Forschungs- und Lehr-)Tätigkeit für die Ruhr-Universität Bochum als wissenschaftliche Hilfskraft, wissenschaftlicher Mitarbeiter und wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht. 1991 Lehrauftrag für die Fachhochschule für Recht und Verwaltung in Potsdam. 1993 Eintritt in den staatsanwaltschaftlichen Dienst. Seit Mai 1995 Kapitaldezernent bei der Staatsanwaltschaft Dortmund, Ernennung zum Gruppenleiter 2006. Tätigkeitsschwerpunkte: Mord / Totschlag / Brandstiftung / erpresserischer Menschenhandel / Geiselnahme /Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz / Bergunfallsachen / tödliche Verkehrsunfälle / tödlicher Einsatz von Schusswaffen durch Exekutivbeamte.
Carola Jakobs, Oberstaatsanwältin Staatsanwaltschaft Dortmund, Abteilungsleiterin/Dezernentin für Ärzteverfahren, Rechthilfe pp.