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Beraterbrief Pflege Ausgabe Juni 2018/12

Beraterbrief Pflege Ausgabe Juni 2018/12

vonBaake, Carmen P.
Deutsch, Erscheinungstermin 20.06.2018
lieferbar
7,50 €
(inkl. MwSt.)

Informationen zum Titel

978-3-8029-5017-9
Regensburg
20.06.2018
2018
1
1. Auflage
eBook
PDF mit digitalem Wasserzeichen
Regensburg
Deutsch
Pflegepersonal-Patient-Beziehung, Pflegedienste
E-Paper Beraterbrief Pflege Ausgabe Juni 2018/12

Mit dem neuen Beraterbrief Pflege geben wir Ihnen eine digitale Arbeitshilfe an die Hand, die konkrete und schnell umsetzbare Tipps für die alltägliche Beratungsarbeit enthält. Das E-Paper erscheint 14-täglich und kostet pro Ausgabe 7,50 EUR. Auch als Jahres-Abo erhältlich! Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Verlag.

Der neue Informationsdienst wendet sich vorrangig an Pflegeberater in Pflegestützpunkten, in den Geschäftsstellen der Pflegekassen, in Beratungsstellen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, bei Seniorenverbänden und in der Seniorenvertretung, in Kliniken und Reha-Einrichtungen sowie bei Beratungsstellen, Einrichtungen und Verbänden, die sich um die Belange behinderter Menschen kümmern.

Inhalt der Ausgabe Ausgabe Juni 2018/12

Recht einfach

Zum Duschen in die Tagespflege und das ungekürzte Pflegegeld bekommen? Eher nicht!
Fordert die Pflegekasse das Pflegegeld zurück, wenn der Klient stirbt?
Erwerbsmäßige Pflege ja oder nein? So beantworten die Pflegekassen diese Frage.
Wer trägt die Kosten eines erfolgreichen Widerspruchs bzw. einer Klage?


Was Sie diese Woche erledigen sollten

„Landespflegegeld“ Bayern jetzt beantragen!(Wenn man im Freistaat wohnt und Pflegegrad 2 nachweisen kann)



Ihre Frage kurz beantwortet

Gilt die Fortzahlung des Pflegegeldes bei Unterbrechung für insgesamt 4 Wochen pro Kalenderjahr?
Zahlt die Pflegekasse für Studenten Beiträge zur Rentenversicherung?
Kann Verhinderungspflege für 4 Jahre vor Feststellung des Pflegegrades beantragt werden?
Was bedeutet eigentlich „unverzüglich“?
Carmen P. Baake ist Diplomökonomin und berät seit 2011 Pflegedienste und Sozialstationen. Zuvor war sie viele Jahre als Sozialversicherungsangestellte und Volkswirtin bei gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen beschäftigt.
Kundenmitteilung
EU-Datenschutzgrundverordnung

Die DSGVO stärkt die Datenschutzrechte europaweit für uns alle. Bei vub haben wir aus diesem Anlass unsere Datenschutzerklärung grundlegend verändert:

  • Wir stellen noch übersichtlicher dar, wie und wofür wir personenbezogene Daten verarbeiten (wenn überhaupt, denn das Verwerten Ihrer persönlichen Daten ist überhaupt nicht unser Geschäft!).
  • Wir informieren in unserer neuen Datenschutzerklärung über die Kundenrechte.
  • Wir haben die Datenschutzerklärung übersichtlicher gestaltet.
  • Ab dem 25. Mai 2018 können Sie in Ihrem Kundenkonto im Menü unter „mein vub - Einstellungen“ den gewünschten Datenschutz selbst einstellen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte jederzeit an unseren vub-Kundenservice und Ihre bekannten Ansprechpartner unter premiumservice@vub.de.

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