Vorwort.11 I. 21 Vorschläge für bessere Sprache und verständlichere Texte 14 II. Allgemeiner Teil: Grundlagen und Problemfelder25 A. Sprache im Kontext25 1. Kommunikation und Sprache.25 2. Sprache als zeitgebundenes Phänomen30 3. Sprache als regionales Phänomen.36 4. Sprache als soziales Phänomen.38 B. Problemfelder42 1. Allgemeines: Mut zur Überarbeitung42 2. Text45 a) Textgliederung45 b) Absatzgliederung .48 c) Verweise.49 3. Satz49 a) Allgemeines zum Satzbau – geschriebene und gesprochene Sprache49 b) Satzlänge51 c) Satzverbindungen53 d) Interpunktion55 4. Wortgruppen57 a) Allgemeines: Satzglieder und ihre Abfolge57 b) Zitate und Paraphrasen – Konjunktiv61 5. Zeit (Tempus)63 6. Ausdruck.64 a) Grundlegende Überlegungen64 b) Zur Wortwahl im Allgemeinen70 c) Einzelprobleme der Wortwahl.78 d) Fremdwörter81 e) Abkürzungen85 f) Rechtschreibung – Rechtschreibkontrolle und ihre (geografischen) Grenzen86 g) Wortwahl im Kontext: grammatikalische Aspekte88 h) Wortwahl im Kontext: stilistische Aspekte92 C. Formale Textgestaltung.94 1. Warum die Form wichtig ist94 2. Die Wahl der Schriftart96 3. Die Wahl der Schriftgröße (Schriftgrad)97 4. Textausrichtung – Blocksatz oder linksbündig?97 5. Hervorhebungen.98 6. Die Einheitlichkeit der Form.99 7. Die richtige Gliederung101 8. Ergebnis102 III. Besonderer Teil: Anwendungsgebiete.106 A. Recht und Sprache in der Gesetzgebung (Robert Fucik).106 1. Einleitung106 a) Begriffe und Grundsätze.106 b) Besonderheiten der legistischen Arbeit108 2. Wege der Gesetzgebung.112 a) Nationale Gesetzgebung in Deutschland112 b) Nationale Gesetzgebung in Österreich115 c) Unionsrechtliche Normengebung118 d) Internationale Normgebung (Völkervertragsrecht)121 e) Traditore tradutore.121 3. Einige praktische Beispiele.122 a) Ein (freier) Mann, ein Wort ( 16 ABGB).122 b) Eichelsammeln im Zivilrecht ( 477 ABGB)122 c) Erwachsenenschutz leicht (?) gemacht ( 246 ABGB).123 d) Risikopotenzial beim Annahmeverzug ( 1419 ABGB). 124 e) Anleitungspflicht ( 182 öZPO) oder: genialer Inhalt, schwache Form 124 f) Ist "von … bis" etwas anderes als "zwischen" ( 222 Abs. 1 öZPO)?.126 g) Schnellreparatur in COVID-19-Zeiten.127 h) Klares Strafrecht: Mord ( 75 öStGB)128 i) Auslegungsbedürftiges Strafrecht oder sexuelle Belästigung ( 218 öStGB).129 j) Übergangsrecht ins Chaos ( 707a öASVG) – Abschaffung des Pflegeregresses.130 k) Warum man taxative Listen auch "erschöpfend" nennt ( 6 öUStG).130 l) Offenlegung der Stellvertretung.131 m) Unmittelbarkeit und Rechtshilfe . .132 n) Vertretung der Aktiengesellschaft133 o) Haftungsprivileg der Arbeitgeber134 B. Recht und Sprache in der Vertragsgestaltung (Paul Nimmerfall).136 1. Einleitung.136 a) Welche Rolle spielt Sprache in der Vertragsgestaltung?137 b) Welche Unterschiede gibt es zu anderen Gebieten?.138 2. Der Weg der Vertragserrichtung .139 a) Eine klare Vorstellung haben.139 b) Eine klare Struktur überlegen.140 c) Einen Vertrag zu schreiben heißt Probleme zu antizipieren.140 d) Die Funktionalität überprüfen.142 e) Das Recht kennen 142 3. Sprachliche Besonderheiten der Vertragsgestaltung.143 a) Technische Vertragssprache und rechtliche Folgen.143 b) Verwendung einzelner Wörter und Begriffe151 c) Formale Aspekte der Vertragsgestaltung154 C. Recht und Sprache in der Rechtsberatung (Klaus J. Müller).156 1. Einleitung. .156 2. Adressaten.157 3. Art des Textes.159 e) Korrespondenz mit anderen Anwälten160 1. Allgemeines.171 2. Besonderer Teil – die Entscheidung182 3. Wofür die Ewigkeit gut ist.190 1. Einleitung.192 2. Der Weg eines journalistischen Artikels 194 3. Sprachliche Besonderheiten im Journalismus199 IV. Übungsbeispiele.205 Quellen- und Literaturverzeichnis.253 Autorenverzeichnis.268 Register.270
Juristischer Sprachgebrauch leicht gemacht - so schreiben Sie adressatengerecht
Das Buch soll Leserinnen und Lesern sprachliches Problembewusstsein vermitteln und sie für ihren alltäglichen Sprachgebrauch sensibilisieren.
Neben vielen allgemeinen Ratschlägen geben ausgewiesene Experten Einblick in die "richtige" Sprache unterschiedlicher juristischer Anwendungsgebiete (Wissenschaft, Gesetzgebung, Vertragsgestaltung, Rechtsberatung, Journalismus).
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Gerald Kohl ist seit 2006 ao. Universitätsprofessor am Juridicum der Universität Wien. 2005 Habilitation für die Fächer "Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte einschließlich Verfassungsgeschichte der Neuzeit" sowie "Europäische Privatrechtsentwicklung", Mitglied der Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs der Österreichischen Akademie der Wissenschaften seit 2018. Vielfältige Lehr-, Autoren- und Herausgebertätigkeit.