Im Jahr 2009 stieg der Volkswagen-Konzern bei der kurz vor der Pleite stehenden Automarke Porsche ein und begann, diese in seinen eigenen Markenkatalog zu integrieren. 2012 erfolgte die Ubernahme der letzten Anteile des operativen Geschaftsbetriebs. Die Besonderheit hieran war, dass diese als Einbringung im Sinne des Umwandlungssteuergesetzes ertragsteuerneutral vorgenommen werden konnte. Nach kritischen Stimmen aus Presse und Bevolkerung, es handele sich dabei um ein erhebliches Steuerschlupfloch, reagierte die Regierung mit der Gesetzesanderung der 20 ff. UmwStG durch das Steueranderungsgesetz 2015. Ziel dieser Arbeit ist, die einzelnen Vorgange hin zum sogenannten Lex Porsche"e; zu untersuchen und hierbei einer kritischen Wurdigung zu unterziehen.