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Wechselwirkungen zwischen Art. 6 EMRK und nationalem Strafverfahrensrecht

Wechselwirkungen zwischen Art. 6 EMRK und nationalem Strafverfahrensrecht

vonAlbrecht, Anna H.
Deutsch, Erscheinungstermin November 2020
lieferbar

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Das Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährleistet nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Fairness des Verfahrens insgesamt ("overall fairness"). Verkürzungen einzelner Verteidigungsrechte des...

Informationen zum Titel

978-3-16-159774-9
Tübingen
November 2020
2020
1
1. Auflage
Buch (gebunden)
694 g
352
159 mm x 244 mm x 30 mm
Color of cover: Black, Color of cover: Brown, Color of cover: Gold, Color of cover: Green, Color of cover: Yellow, Tübingen
Deutsch
Rechtsvergleichung, Strafverfahrensrecht, Internationales Privatrecht und Kollisionsrecht
Das Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährleistet nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Fairness des Verfahrens insgesamt ("overall fairness"). Verkürzungen einzelner Verteidigungsrechte des Angeklagten können danach unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb des Verfahrens ausgeglichen werden. Anna H. Albrecht leitet aus diesem Maßstab der Gesamtfairness ab, dass sich das nationale Strafverfahrensrecht und die Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 und 3 EMRK an ebendieses wechselseitig beeinflussen. Sie analysiert, inwieweit der Gerichtshof solche Wechselwirkungen anzuerkennen bereit ist, und arbeitet sie am Beispiel des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung heraus, indem sie das einschlägige englische und deutsche Recht vergleicht und in Beziehung zu der entsprechenden Gewährleistung in Art. 6 Abs. 1, 3 EMRK setzt.
Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster; 2006 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2010 Promotion; 2011 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2011-15 Akademische Rätin a.Z. am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Münster; 2014/2015 Forschungsaufenthalt an der University of Birmingham, Großbritannien (Feodor Lynen-Forschungsstipendium der Alexander von Humboldt-Stiftung); seit 2015 Juniorprofessorin für Strafrecht an der Universität Potsdam.
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