In einer Pandemie, wie Covid-19 sie ausgelöst hat, kann es dazu kommen, dass nicht alle Erkrankten intensivmedizinisch behandelt werden können. Das erfordert Regeln, die Rechtssicherheit bei unvermeidbaren Auswahlentscheidungen geben. Die Prämissen, wie diese Regeln zu setzen sind, sind jedoch alles andere als...
In einer Pandemie, wie Covid-19 sie ausgelöst hat, kann es dazu kommen, dass nicht alle Erkrankten intensivmedizinisch behandelt werden können. Das erfordert Regeln, die Rechtssicherheit bei unvermeidbaren Auswahlentscheidungen geben. Die Prämissen, wie diese Regeln zu setzen sind, sind jedoch alles andere als eindeutig. Während im Verfassungsrecht darüber debattiert wird, ob der demokratisch legitimierte Gesetzgeber ein Triage-Gesetz verabschieden darf oder soll, sind sich Vertreter der Strafrechtswissenschaft uneins, ob der Allgemeine Teil des StGB klare Vorgaben für die Grenzen erlaubten Verhaltens enthält. Hochumstritten ist dabei im Diskurs zwischen Medizin, Praktischer Philosophie und Rechtswissenschaft, ob auf die medizinische Erfolgsaussicht abgestellt werden soll und ob das Lebensalter ein Auswahlkriterium sein darf. Der vorliegende Sammelband bietet unterschiedlichen Positionen ein Forum und analysiert strittige Argumente.
Geboren 1962; 1999 Promotion; 2002 Habilitation; 2002 Privatdozent an der Humboldt-Universität zu Berlin; 2003/04 Vertretung des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Rechtssoziologie an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum; 2007 Forschungsprofessur an der Juristischen Fakultät der Universität Osaka, Japan; 2007/08 Mitglied des Institute for Advanced Study, Princeton, USA; 2009 Professor an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum; Direktor am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg i. Brsg. und Leiter der neu gegründeten Abteilung Öffentliches Recht.