Zur Verhinderung von Torpedoklagen knüpft die EuGVVO die Verfahrenskoordination vorrangig an ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarungen an. Vor diesem Hintergrund untersucht Lino Bernard die Auswirkungen von Gerichtsstandsvereinbarungen auf die Koordination paralleler Verfahren im Europäischen...
Einleitung Teil 1: Grundlagen 1 EuGVVO 2 Verfahrenskoordination 3 Gerichtsstandsvereinbarungen Teil 2: Verfahrenskoordination 1 Voraussetzungen für die Verfahrenskoordination 2 Koordination paralleler Verfahren 3 Koordination sukzessiver Verfahren 4 Koordination nicht koordinierter Verfahren Teil 3: Gerichtsstandsvereinbarungen 1 Anwendungsbereich von Art. 25 EuGVVO 2 Zulässigkeit 3 Voraussetzungen 4 Wirkungen Teil 4: Torpedoklagen 1 Torpedoklagen 2 Keine Möglichkeit der Entschärfung von Torpedoklagen Teil 5: Art. 31 Abs. 2-4 EuGVVO 1 Genese 2 Grundkonzeption und allgemeine Bewertung 3 Voraussetzungen 4 Verfahrenskoordination Teil 6: Art. 31 Abs. 2-4 EuGVVO im Detail 1 Prüfungskompetenz des erstangerufenen Gerichts 2 Ausschließlichkeit der Gerichtsstandsvereinbarung 3 Notwendigkeit der Anrufung eines zweiten Gerichts 4 Schwächere Parteien 5 Rügelose Einlassung 6 Widersprüchliche Gerichtsstandsvereinbarungen 7 Zuständigkeit gem. Art. 24 EuGVVO 8 Verfahrenskoordination Teil 7: Sonstiger Einfluss von Art. 31 Abs. 2-4 EuGVVO 1 Im Zusammenhang stehende Verfahren 2 Anti-suit injunction 3 Schadensersatzanspruch 4 Anerkennungsversagung Teil 8: Art. 31 Abs. 2-4 EuGVVO und andere Übereinkommen 1 Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen 2 Lugano-Übereinkommen 3 Weitere vorrangige Übereinkommen Teil 9: Drittstaatliche Verfahren 1 Beachtung drittstaatlicher Verfahren 2 Mitgliedstaatliche Gerichtsstandsvereinbarung 3 Drittstaatliche Gerichtsstandsvereinbarung Zusammenfassung der Ergebnisse
Zur Verhinderung von Torpedoklagen knüpft die EuGVVO die Verfahrenskoordination vorrangig an ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarungen an. Vor diesem Hintergrund untersucht Lino Bernard die Auswirkungen von Gerichtsstandsvereinbarungen auf die Koordination paralleler Verfahren im Europäischen Zivilverfahrensrecht.
Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Mainz und Marburg; 2017 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Mainz; 2024 Promotion (Mainz); Rechtsreferendariat am Landgericht Mainz.