»Protection of the Constitution and Democracy. Legal Prerequisites and Limits for Influencing Public Discourses by Domestic Intelligence Agencies« The author specifies the legal requirements for the observation of organisations by the Agencies for the Protection of the Constitution and for reporting in the Annual...
A. Einführung: Verfassungsschutz und Demokratie »Streitbare Demokratie«: eine deutsche Besonderheit ¿ Die Ambivalenz des Verfassungsschutzes ¿ Notwendigkeit der rechtsstaatlichen Einbindung und Kontrolle des Verfassungsschutzes B. Rechtliche Voraussetzungen für die Beobachtung einer Organisation durch den Verfassungsschutz Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbehörden ¿ Verfassungsfeindliche Bestrebungen als Beobachtungsobjekte ¿ Tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen ¿ Zeitliche Grenzen der Beobachtung C. Der Verfassungsschutzbericht als Instrument der Extremismusbekämpfung ¿ rechtliche Voraussetzungen und Grenzen Verfassungsschutz im materiellen Sinne und Verfassungsschutzberichte ¿ Der Verfassungsschutzbericht als Kampfinstrument ¿ Rechtliche Anforderungen an die Berichterstattung Annex 1: Meinungsäußerungen als Belege für eine verfassungsfeindliche Zielsetzung Einleitung: Meinungen als Indikatoren für eine verfassungsfeindliche Zielsetzung ¿ Kriterien des Grundgesetzes für die Ausgrenzung von Meinungen im Verfassungsschutzbericht ¿ Fazit: Verfassungsschutz darf nicht Statusquo-Schutz sein Annex 2: Verfassungsschutz-Mitarbeit als staatsbürgerliche Obliegenheit? Die Strategie der Ausgrenzung ¿ Die Sanktionierung der Nichtausgrenzung ¿ Rechtliche Voraussetzungen für die Sanktionierung der Nichtausgrenzung ¿ Verdachtsberichterstattung: Verschärfung des Problems ¿ Schlussbemerkung Annex 3: Tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen ¿ Beispiele für problematische Wertungen des Verfassungsschutzes Ethnisch-kultureller Volksbegriff ¿ Wahrung der Identität der Nation beziehungsweise des ethnisch-kulturell verstandenen Volkes als politisches Ziel ¿ Relative Homogenität des Volkes ¿ Ablehnung der multikulturellen Gesellschaft / des Multikulturalismus ¿ Verwendung »rechtsextremistischen« Vokabulars ¿ Pauschale Kritik einer politischen Partei an anderen Parteien und an der Regierung / Verneinung der Existenzberechtigung politischer Parteien ¿ »Umerziehung« ¿ Erinnerungspolitik Sachwortregister
»Protection of the Constitution and Democracy. Legal Prerequisites and Limits for Influencing Public Discourses by Domestic Intelligence Agencies« The author specifies the legal requirements for the observation of organisations by the Agencies for the Protection of the Constitution and for reporting in the Annual Reports on the Protection of the Constitution, in particular by elaborating criteria for the identification of actual indications of anti-constitutional efforts. It shows that it is fundamentally unconstitutional to report publicly on organisations whose anti-constitutional activities have not been proven.
Wenn der Verfassungsschutz politische Parteien und Meinungen als verfassungsfeindlich bewertet, nimmt er hoheitlich auf die politische Willensbildung Einfluss. Er warnt vor diesen Parteien und grenzt die von ihm als extremistisch bewerteten Meinungen aus dem öffentlichen Diskurs aus. Dieser Kampf gegen den Extremismus dient dem Schutz der Demokratie, wenn er sich gegen tatsächliche Verfassungsfeinde richtet. Er schadet der Demokratie, wenn die Betroffenen zu Unrecht als Verfassungsfeinde stigmatisiert werden. Das Buch arbeitet die rechtlichen Voraussetzungen für die Beobachtung einer Organisation durch den Verfassungsschutz und für die öffentliche Darstellung der Organisation als extremistisch heraus. Der Autor präzisiert die rechtlichen Maßstäbe für diese Tätigkeit des Verfassungsschutzes und zeigt, dass es grundsätzlich verfassungswidrig ist, im Verfassungsschutzbericht über Organisationen zu berichten, deren Verfassungsfeindlichkeit nicht erwiesen ist.
Dietrich Murswiek ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht. Von 1990 bis 2016 war er Inhaber eines Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Deutsches und Internationales Umweltrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br. sowie Direktor des Instituts für Öffentliches Recht. Zuvor war er von 1986 bis 1990 als Professor für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen tätig. Bei Duncker & Humblot sind von Dietrich Murswiek erschienen: »Die verfassunggebende Gewalt nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland« (1978) und »Die staatliche Verantwortung für die Risiken der Technik. Verfassungsrechtliche Grundlagen und immissionsschutzrechtliche Ausformung« (1985). Außerdem ist er Mitherausgeber der Reihe »Staats- und völkerrechtliche Abhandlungen der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht« sowie etlicher Einzelbände dieser Reihe. Weitere Informationen und Publikationsverzeichnis: www.dietrich-murswiek.de
Dietrich Murswiek is Professor Emeritus of Public Law. From 1990 to 2016 he held a chair in Constitutional and Administrative Law, German and International Environmental Law at the Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br. and was Director of the Institute of Public Law. From 1986 to 1990 he was Professor of Public Law at the Faculty of Law of the Georg-August-Universität Göttingen. Further information and list of publications: www.dietrich-murswiek.de