Die verfassungsrechtliche Begrenzung und rechtspolitische Perspektive der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht in Deutschland als zusätzlicher Schutzmechanismus.
Ein Vergleich mit der Rechtslage in den USA und in Südkorea.
»Legality and Criminal Politics of Electronic Monitoring of Sex Offenders in Germany. A Comparison with the Legal Situation in the USA and South Korea« The thesis deals with the question of how electronic monitoring is compatible with fundamental rights and which criminal policy design is appropriate in a comparative...
1. Einleitung 2. Gesamtverständnis der EAÜ in den 3 Ländern Historische Übersicht ¿ Kriminalpolitische Analyse 3. Die verfassungsrechtliche Bewertung und rechtspolitischer Vorschlag der EAÜ Gegenwärtige rechtliche Ausgestaltung sowie Praxissituation ¿ Verfassungsrechtliche Diskussionslage in den 3 Ländern ¿ Vergleichende Analyse ¿ Verfassungsrechtliche Rechtfertigung und rechtspolitischer Vorschlag hinsichtlich der Überwachten als Erbringer eines Sonderopfers 4. Schlussfolgernde Zusammenfassung Gesetz über die koreanische Bewährung sowie die elektronische Aufenthaltsüberwachung von besonderen Straftätern ¿ Urteil des Verfassungsgerichts der Republik Korea vom 27. 12. 2012 Literaturverzeichnis Stichwortverzeichnis
»Legality and Criminal Politics of Electronic Monitoring of Sex Offenders in Germany. A Comparison with the Legal Situation in the USA and South Korea« The thesis deals with the question of how electronic monitoring is compatible with fundamental rights and which criminal policy design is appropriate in a comparative legal manner. With attention to the principle of proportionality and the special sacrifice theory, the work is proposed to minimize the burden on the monitoring and to regain as complete freedom as possible in everyday life without electronic monitoring through state aid for social reintegration.
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) in Deutschland wurde ohne hinreichende Prüfung und Debatte schnell eingeführt, um die Allgemeinheit vor der Begehung schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten durch gefährliche Straftäter zu schützen. Im Vergleich zu den USA und Südkorea sind die Vorschriften zum Datenschutz hinsichtlich der EAÜ in Deutschland strenger. Zudem ist unter den drei Ländern in Deutschland die Dauer der EAÜ auch am kürzesten. Da die EAÜ jedoch unabhängig vom Willen der Überwachten nach Verbüßung ihrer Strafen zwangsweise angeordnet wird, stellt sich in allen drei Ländern die Frage, ob die Überwachung nicht verfassungswidrig ist. In der vorliegenden Arbeit wird vorgeschlagen, die Überwachten ähnlich wie bei einer Sicherungsverwahrung als Sonderopfer zum Wohle der Allgemeinheit aufzufassen. Damit soll die Belastung der Überwachten minimiert werden. Durch staatliche Hilfe zur sozialen Wiedereingliederung sollen sie möglichst vollständige Freiheit im Alltagsleben ohne EAÜ zurückerlangen.
Jinhwan Chang studierte von 1998 bis 2006 Germanistik und Jura an der Korea Universität in Seoul und erwarb das Bachelor-Diplom. Dort nahm er 2007 das Studium zum »Master of Law« (LL.M.) mit Schwerpunkt im Strafrecht auf. Während des Magisterstudiums studierte er als Austauschstudent mit Finanzierung durch ein Baden-Württemberg-Stipendium an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Im Jahr 2019 wurde er dort als Stipendiat des DAAD unter der Betreuung von Herrn Prof. Hans Jörg Albrecht vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg promoviert. Seit 2020 arbeitet er als Dozent an der Korea Universität.
Jinhwan Chang graduated with his Bachelor in 'German Philology' and 'Law' at the Korea University in Seoul. In 2007, he started his master course 'Master of Law' (LL.M.) in the field of the criminal law. During his master course he also studied with the financial support of a Baden-Wuerttemburg scholarship at the Albert-Ludwigs University of Freiburg, Germany. In 2019 he received his doctoral degree at this university with the financial support of the DAAD under the supervision of Prof. Dr. Hans Jörg Albrecht, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law in Freiburg. Since 2020 he is working as a lecturer at the Korea University.