Die wenigen internationalen jugendstrafrechtlichen Mindeststandards, die Rechte jugendlicher Straftäter innen beinhalten, werden auf nationaler Ebene oftmals nicht eingehalten. Um diese Missstände zu beheben, empfiehlt Jana Hinz positive Sanktionen und entwirft das Modell eines ›Internationalen Gerichtshofes für...
A. Einleitung B. Internationale Regelungen zum Jugendstrafrecht Geschriebenes Recht ¿ Ungeschriebenes Recht ¿ Internationale Mindeststandards ¿ Zwischenergebnis C. Umsetzung und Einhaltung internationaler Mindeststandards im nationalen Recht Deutschland ¿ England ¿ USA D. (Völker-)Rechtspolitische Überlegungen zu einem effektiveren Schutz jugendlicher Straftäter Bestehende Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen ¿ Durchsetzung internationaler Mindeststandards E. Fazit Literaturverzeichnis Rechtsprechung Stichwortverzeichnis
Die wenigen internationalen jugendstrafrechtlichen Mindeststandards, die Rechte jugendlicher Straftäter innen beinhalten, werden auf nationaler Ebene oftmals nicht eingehalten. Um diese Missstände zu beheben, empfiehlt Jana Hinz positive Sanktionen und entwirft das Modell eines ›Internationalen Gerichtshofes für Kinderrechte‹, der internationale Gesetze zum Jugendstrafrecht effektiv durchsetzen könnte.
Die Fehleinschätzung von Teilen der Gesellschaft, Politik und Medien, dass Jugendliche, die alt genug sind, Straftaten zu begehen, auch alt genug sind, um zu einer Freiheitsstrafe verurteilt zu werden, widerspricht wissenschaftlichen und humanitären Erkenntnissen. Abhilfe können die wenigen internationalen jugendstrafrechtlichen Mindeststandards, die Rechte jugendlicher Straftäter innen beinhalten, schaffen, sofern sie auf nationaler Ebene eingehalten werden. Sie umfassen beispielsweise ein »nicht zu niedriges« Strafmündigkeitsalter und Alternativen zu Strafverfahren und Freiheitsentzug. Dass hier einiges im Argen liegt und die Einhaltung dieser Mindeststandards verbesserungswürdig ist, zeigt eine Analyse des Jugendstrafrechts in Deutschland, England und den USA. Um die Missstände zu beheben, empfiehlt Jana Hinz positive Sanktionen und entwirft das Modell eines ›Internationalen Gerichtshofes für Kinderrechte‹, der internationale Gesetze zum Jugendstrafrecht effektiv durchsetzen könnte.
Jana Hinz schloss 2016 ihr Studium der Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt internationales Recht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ab. Ihren LL.M. im internationalen Recht absolvierte sie an der University of Glasgow und arbeitete im Anschluss für sechs Monate am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Von 2017 bis 2021 arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Prof. Dr. Volker Erb. Seit 2020 absolviert sie ihr Rechtsreferendariat am Landgericht Wiesbaden. Jana Hinz wurde im Jahr 2020 zum Dr. jur. promoviert und ihre Dissertation mit dem Preis der Peregrinus-Stiftung ausgezeichnet.
»Die Dissertation macht in großer Klarheit deutlich, dass auch in westlichen Staaten, die sich dem Fortschritt und der Aufklärung verbubdeb fühlen, Defizite bei der angemessenen Behandlung von Kindern und Jugendlichen bestehen, die – aus welchem Grund auch immer – vom rechten Weg abgekommen sind.« Hasso Lieber, in: Richter ohne Robe, 4/2021
»Kann hier nur stichpunktartig auf die Ergebnisse der lesenswerten Dissertation hingewiesen werden, könnte die Umsetzung der Vorschläge von Hinz in allen Staaten zu einer deutlichen Verbesserung bei der Durchsetzung internationaler Rechte jugendlicher Straftäter beitragen.« Prof. Dr. Michael Soine, in: Archiv für Kriminologie, Bd. 248, 5 u. 6/2021