Die Arbeit untersucht die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Persönlichkeitsrechte von Personen des öffentlichen Lebens als Beschuldigte in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Sie konzentriert sich auf die rechtlichen Voraussetzungen identifizierender Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft...
1. Die Person des öffentlichen Lebens in der Strafverfolgung Medienwirksame Strafverfahren der Vergangenheit ¿ Die Person des öffentlichen Lebens ¿ Gang der Untersuchung 2. Die Öffentlichkeit der Strafverfolgung Die Öffentlichkeitsmaxime im »Strafprozess« ¿ Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Ermittlungsverfahren 3. Medienöffentliche Ermittlungsverfahren zwischen Wirklichkeit und Recht Die Gefahren einer medien-öffentlichen Strafrechtspflege ¿ Von Verfahrenspublizität betroffene Interessen 4. Mediale Berichterstattung im Ermittlungs- und Strafverfahren Moderne Verdachtsberichterstattung und ihre Rolle im Strafverfahren ¿ Der rechtliche Rahmen zulässiger Verdachtsberichterstattung ¿ Medien als Instrument der Prozessführung (»Litigation-PR«) 5. Die Kommunikationstätigkeit der Ermittlungsbehörden Das Verhältnis von Staatsanwaltschaft und Medien in der Praxis ¿ Rechtliche Grundlagen ermittlungsbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit ¿ Grenzen reaktiver staatsanwaltschaftlicher Informationstätigkeit 6. Die öffentliche Verdachtsäußerung im Fall des Beschuldigten als Person des öffentlichen Lebens Die Interessenabwägung im Falle der Person des öffentlichen Lebens ¿ Die Auswirkungen der besonderen Interessenlage auf die Informationstätigkeit von Staatsanwaltschaft und Medien 7. Ergebnis und Möglichkeiten Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse ¿ Rechtliche Auswirkungen rechtswidriger Informationstätigkeit der Staatsanwaltschaft de lege lata ¿ Vorschläge de lege ferenda
Die Arbeit untersucht die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Persönlichkeitsrechte von Personen des öffentlichen Lebens als Beschuldigte in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Sie konzentriert sich auf die rechtlichen Voraussetzungen identifizierender Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft im grundsätzlich nicht öffentlichen Ermittlungsverfahren. Hierbei widmet sie sich der Frage, welche Auswirkungen die Stellung des Beschuldigten als Person des öffentlichen Lebens auf die rechtlichen Grenzen zulässiger Pressearbeit der Staatsanwaltschaft hat.
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen den Persönlichkeitsrechten von Personen des öffentlichen Lebens als Beschuldigte in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und dem öffentlichen Informationsinteresse. Hierbei widmet sich die Untersuchung der Frage, welche Auswirkungen die öffentliche Stellung des Beschuldigten auf die Grenzen ermittlungsbehördlicher Informationstätigkeit hat und ob die bestehenden rechtsstaatlichen Schutzmechanismen angesichts unserer modernen Mediengesellschaft einen ausreichenden Schutz vor Persönlichkeitsrechtsverletzungen bieten.
Die pauschale Annahme einer umfassenden Publizitätsduldungspflicht allein unter Verweis auf die gesellschaftliche Stellung des Beschuldigten verbietet sich. Vielmehr ist die Entscheidung über eine Veröffentlichung von Informationen das Ergebnis einer wenig beherrschbaren Interessenabwägung. Den rechtsordnungsinternen Beschränkungen kommt somit angesichts der Irreversibilität der Beeinträchtigungen keine hinreichende Begrenzungswirkung zu. Die Verfasserin erarbeitet daher einen entsprechenden Gesetzesentwurf.
Contributor Biography - German Katharina Fenzl studierte Rechtswissenschaften an der Universitat Rostock sowie der Freien Universitat Berlin. Die Zweite Juristische Staatsprufung legte sie im Jahr 2014 ab. Im Anschluss verfasste sie Ihre Dissertation unter der Betreuung von Professor Dr. Bernd Heinrich. Von 2014 bis 2017 arbeitete sie promotionsbegleitend als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Litigation in einer international tatigen deutschen Anwaltssozietat mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsrecht. Seit 2017 ist sie als Rechtsanwaltin im Bereich Litigation mit den Schwerpunkten Kartellschadensersatz und Insolvenzrecht tatig.