»Advice as an Instrument of Municipal Supervision«: Municipal supervision usually takes place through informal consultation. In this way, the supervisory authorities can provide precautionary support or subsequently encourage self-correction and thus avoid the use of formal, repressive means of supervision. The...
Einleitung Allgemeine Einführung - Gang der Untersuchung 1. Selbstverwaltungsrecht und Staatsaufsicht Das kommunale Selbstverwaltungsrecht - Die Staatsaufsicht als Korrelat der Selbstverwaltung - Aufsichtsmittel im Überblick 2. Charakteristik der Beratung Beratungsbegriff - Erscheinungsformen - Beratungshorizont 3. Rechtssystematische Verortung der Beratung Rechtsgrundlagen - Beratung als Aufsichtsmittel - Abgrenzung zu weiteren formlosen Aufsichtsmitteln - Beratung durch andere Stellen 4. Beratungsermessen Recht auf und Pflicht zur Beratung - Rechtsfolgen und Rechtsschutz 5. Praktische Relevanz der Beratung Bedeutung in der Praxis - Beratungsempfänger - Beratungsthemen 6. Beratung im Lichte des Selbstverwaltungsrechts Chancen und Risiken - Art und Weise der Ausübung - Organisatorische und personelle Umsetzung Zusammenfassung Ergebnisse - Schlussbetrachtung Literaturverzeichnis Anhang Sachwortverzeichnis
»Advice as an Instrument of Municipal Supervision«: Municipal supervision usually takes place through informal consultation. In this way, the supervisory authorities can provide precautionary support or subsequently encourage self-correction and thus avoid the use of formal, repressive means of supervision. The treatise states, among other things: clarified whether there is a right to advice and how far this may extend. Taking into account the results of an empirical social study, recommendations for action for municipal practitioners are developed.
Die kommunale Selbstverwaltung wird durch eine staatliche Aufsicht reguliert. In ihrer Ausgestaltung als Kommunalaufsicht stehen dieser verschiedene Aufsichtsmittel zur Verfügung, um die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sicherzustellen. In der Regel geschieht Aufsicht durch formlose Beratung. Dergestalt können die Aufsichtsbehörden vorsorglich unterstützen oder nachträglich zur Selbstkorrektur anregen. In der Abhandlung werden die Facetten der Beratung beleuchtet. Es wird geklärt, ob ein Beratungsanspruch besteht und wie weit sich ein solcher ggf. erstreckt. Unter Einbeziehung der Ergebnisse einer empirischen Sozialstudie werden relevante Beratungsthemen aufgezeigt. Nach einer Gegenüberstellung der mit der Beratung verbundenen Chancen und Risiken leitet der Autor Handlungsempfehlungen ab, die eine Kommunalberatung unter Beachtung der Selbstverwaltungsgarantie ermöglichen sollen. Schließlich bietet die Abhandlung praxisorientierte Ansätze zur organisatorischen und personellen Umsetzung dieser Empfehlungen.
Stefan Vetter studierte von 2006 bis 2009 an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen Allgemeine Verwaltung. Von 2010 bis 2015 studierte er an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Rechtswissenschaften und beendete dieses Studium mit der ersten juristischen Prüfung und dem akademischen Grad Diplom-Jurist. Anschließend absolvierte Stefan Vetter im Gerichtsbezirk des Sächsischen Oberlandesgerichts sein Rechtsreferendariat und schloss dieses mit dem zweiten juristischen Staatsexamen ab. Seit 2017 ist er als auf das Verwaltungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Dresden tätig.