»Constitutional Possibilities and Limitations of Police Data Transmissions to Private Parties«: The transfer of personal data to private parties by the police is of considerable relevance to the fundamental rights of the data subject, as there are hardly any instruments for controlling the further use of the...
1. Einleitung und Untersuchungsgegenstand Untersuchungsanlass - Konturierung des Untersuchungsgegenstands - Gang der Untersuchung 2. Rechtliche Ausgangslage Verfassungsrechtlicher Bewertungsmaßstab - Fallgruppenbildung nach Eingriffsintensität - Regelungsmodelle polizeilicher Datenübermittlungen an Private 3. Verfassungsrechtliche Bewertung Verfassungsrechtliche Einordnung der Regelungsmodelle - Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse - Vorschlag für eine Regelungssystematik Anhang Literatur- und Stichwortverzeichnis
»Constitutional Possibilities and Limitations of Police Data Transmissions to Private Parties«: The transfer of personal data to private parties by the police is of considerable relevance to the fundamental rights of the data subject, as there are hardly any instruments for controlling the further use of the transferred data. The thesis examines whether the current federal and state police laws in Germany meet the resulting constitutional requirements.
Die polizeiliche Übermittlung personenbezogener Daten an Personen und Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs ist von erheblicher Grundrechtsrelevanz für die Betroffenen, da unter anderem kaum Kontrollmöglichkeiten für die weitere Verwendung der übermittelten Daten bestehen. In der Arbeit wird daher die Frage untersucht, ob die derzeitigen bundes- und landespolizeigesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen den sich daraus ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen für Datenübermittlungen an Private genügen. Unter Berücksichtigung der wesentlichen praktischen Anwendungsfälle werden dabei umfassender Überarbeitungs- und Neuregelungsbedarf festgestellt und eine alternative Regelungssystematik erarbeitet. Hierzu wird auch ein vergleichender Blick auf Vorschriften im europäischen Ausland geworfen.
Leonhard Prange studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Im Anschluss an das erste Staatsexamen wurde er an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf promoviert. Derzeit absolviert er sein Rechtsreferendariat beim Oberlandesgericht Düsseldorf.