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Was kann die Verbandsklage vom KapMuG lernen?

Was kann die Verbandsklage vom KapMuG lernen?

Untersuchung zentraler Regelungen des VDuG im Vergleich zum KapMuG.

vonWelling, Marius
Deutsch, Erscheinungstermin 14.02.2024
lieferbar
99,90 €
(inkl. MwSt.)
»What can the Representative Action Learn from the KapMuG Capital Investor Model Proceedings Act (>KapMuG<)? Assessment of Central Provisions of the New Representative Action (>VDuG<) in Comparison to the KapMuG«: Taking into account the new representative action (»Verbandsklage«) that only came into force...

Informationen zum Titel

978-3-428-19145-1
Berlin
14.02.2024
2024
0
1. Auflage
Buch (broschiert)
499 g
331
155 mm x 230 mm x 20 mm
Color of cover: Black, Color of cover: Blue, Color of cover: Grey, Color of cover: Silver, Berlin
Deutsch
Verbraucherschutzrecht, Schadensersatz, Zivilprozess, Kapitalmarkt- und Wertpapierrecht, Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein
A. Einführung B. Ziele und Zweck der Verbandsklage Überwindung des »rationalen Desinteresses« - Stärkung des Verbraucherschutzes - Überwindung von unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteilen - Entlastung der Justiz und Verfahrensbeschleunigung - Verhinderung von Missbrauch C. Entstehung und Gesetzgebungsverfahren Kollektiver Rechtsschutz in Deutschland - Europäischer Hintergrund des kollektiven Rechtsschutzes - Nationale Gesetzgebungsverfahren D. Vergleichende Untersuchung der Verbandsklage mit dem KapMuG Anwendungsbereich der Verbandsklage - Zuständigkeit - Klagebefugnis - Besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verbandsklage - Statthaftes Klagebegehren - Feststellungsziele - Einleitung des Musterverfahrens - Bekanntmachung des Musterverfahrens - Anmeldung -
46 VDuG - Aussetzung von Individualklagen und Beteiligung am Musterverfahren - Verhältnis Musterfeststellungs- und Verbandsklage zum KapMuG E. Gesamtbewertung der untersuchten Regelungen von Verbandsklage und KapMuG-Musterverfahren Zusammenführung der gefundenen Ergebnisse - Erfüllung der gesetzten Ziele - Ausblick und Abschluss Literatur- und Stichwortverzeichnis
»What can the Representative Action Learn from the KapMuG Capital Investor Model Proceedings Act (>KapMuG<)? Assessment of Central Provisions of the New Representative Action (>VDuG<) in Comparison to the KapMuG«: Taking into account the new representative action (»Verbandsklage«) that only came into force in October 2023 and the ongoing reform of the Capital Investor Model Proceedings Act (»KapMuG«) in 2024, the present work could not be more current, especially as it also addresses other models for mass actions. The work combines extensive experience from twenty years of practical work in collective redress with the latest research to sometimes surprising results and provides valuable interpretation aids for practice and impulses for the further development of so-called »class actions«.
Im Oktober 2023 trat die Verbandsklage in Kraft und derzeit wird der Referentenentwurf zur KapMuG-Reform in 2024 diskutiert. Aktueller könnte also die vorliegende Arbeit nicht sein, zumal sie auch andere Modelle für Massenklagen wie das vorgeschlagene Leitentscheidungs- und das Vorabentscheidungsverfahren thematisiert. Insbesondere verbindet sie tiefgehende und teilweise überraschende Erfahrungen aus zwanzig Jahren praktischer Tätigkeit mit dem KapMuG und anderen Massenverfahren mit einer vertieften wissenschaftlichen Untersuchung der neuen Verbandsklage. Auf dieser Basis liefert die Arbeit sowohl wertvolle Auslegungshilfen für die Praxis hinsichtlich der bisherigen und der neuen Regelungen und zugleich profund erarbeitete Vorschläge für die Fortentwicklung des kollektiven Rechtsschutzes. Beispielhaft seien insofern die Ergebnisse zum Anwendungsbereich des KapMuG, zur Klageberechtigung, zur Nutzung der »Schwarmintelligenz«, zu den Problemen der Anmeldung und zur umfassenden Aussetzung von Parallelverfahren zur Entlastung der Gerichte genannt.
Marius Welling ist nach dem Studium an den Universitäten Trier und Salamanca seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2012 zudem als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht qualifiziert. Schwerpunktmäßig beschäftigte er sich stets mit komplexen und Massenverfahren. So war er als Rechtsanwalt der beklagten Telekom AG bereits in die Entstehung des KapMuG involviert und vertrat nachfolgend zahlreiche Mandanten in verschiedensten Formen des kollektiven Rechtsschutzes und Sammelklagen wie auch in Organhaftungsverfahren und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Nach seiner Tätigkeit in einer US-Kanzlei, der Leitung von ›Litigation and Investigations‹ in einer Schweizer Großbank und der Arbeit als General Counsel eines börsennotierten Prozessfinanzierers führt er nun den Bereich Dispute Resolution bei Schalast.
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