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Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

vonHaferkamp, Hans-Peter
Deutsch, Erscheinungstermin 16.10.2023
lieferbar

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35,00 €
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eBook (EPUB mit digitalem Wasserzeichen)

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Das BGB von 1900 gilt einerseits als Kodifikation mit klarem ¿liberalem¿ bzw. ¿unsozialem¿ Profil. Es galt andererseits im Kaiserreich, in Weimar, während des Nationalsozialismus, in der DDR bis 1976 und gilt bis heute in der Bundesrepublik. Wie kann ein rechtspolitisch so festgelegtes Gesetz so völlig unterschiedlichen...

Informationen zum Titel

978-3-8252-6119-1
Stuttgart
16.10.2023
2023
2
2. überarbeitete Auflage
Buch (broschiert)
614 g
410
149 mm x 211 mm x 26 mm
Color of cover: Brown, Color of cover: Cream, Color of cover: Green, Color of cover: Red, Color of cover: Silver, Stuttgart
Deutsch
Rechtsgeschichte, Hochschulbildung, Fort- und Weiterbildung, Zivilrecht, Privatrecht, allgemein
1 Einführung 9 2 Das BGB als Privatrechtskodifikation 13 2.1 Privatrecht ¿ Eine kleine Begriffsgeschichte 13 2.1.1 Rom 14 2.1.2 Ius publicum und ius privatum im Alten Reich vor 1780 15 2.1.3 Privatrecht als Ausdruck der Trennung von Staat und Gesellschaft 19 2.2 Kodifikation 28 2.2.1 Rechtseinheit 30 2.2.1.1 Rechtsvereinheitlichung durch Rechtswissenschaft 33 2.2.1.1.1 Rechtsreform durch Ausbildungsreform: Savignys Reformmodell von 1808 33 2.2.1.1.2 Wege zum Volksgeist zwischen Rationalität und Intuition 36 2.2.1.1.3 Exegese 40 2.2.1.1.4 Vertiefung: D. 12, 1, 18, pr. und 41.1.36 und der dingliche Vertrag in
929 S. 1 BGB 42 2.2.1.1.5 Geschichte 47 2.2.1.1.6 System 49 2.2.1.1.7 Vertiefung: Puchtas Klassifikation der Servituten 56 2.2.1.1.8 Die Pandektenvorlesungen als Symbol der nationalen Einheit 61 2.2.1.1.9 Einfluss der Pandektenvorlesungen auf das BGB 63 2.2.1.2 Rechtsvereinheitlichung durch Rechtsprechung 69 2.2.1.3 Rechtsvereinheitlichung durch Gesetzgebung 79 2.2.1.3.1 Rechtseinheit und Reform 79 2.2.1.3.2 Rechtsvereinheitlichung in der Kommissionsarbeit 82 2.2.2 Vollständigkeit 86 2.2.2.1 Vollständige Regelung des Privatrechts? 86 2.2.2.2 Lückenlosigkeit? 91 2.2.2.3 Lückenfüllung durch Prinzipien 93 2.2.2.4 Vertiefung: Die Materialien zum BGB 99 2.3 Ergebnis: Das BGB als Kodifikation des Privatrechts 104 3 Eine Kodifikation in Zeiten des Übergangs (1870 ¿ 1914) 105 3.1 Politik: Von frei zu sozial 105 3.1.1 Zwischen zwei Epochen: Gründerjahre und Gründerkrach 105 3.1.2 Das ¿unsoziale BGB¿? 108 3.1.3 Kodifikation und Sondergesetze 112 3.1.4 Vertiefung: ¿Rechtsmissbrauch¿ 117 3.1.5 Die Krise der Form als ¿Zwillingsschwester der Freiheit¿ 123 3.2 Rechtswissenschaft: Von den Pandekten zum Gesetz 128 3.2.1 Der Sturz vom Thron 128 3.2.2 Abschied vom Volksgeist 130 3.2.3 Neue Wege 136 3.3 Justiz: Richterkönig oder Subsumtionsautomat? 141 3.3.1 Das BGB als Gefängnis des Richters? 141 3.3.2 ¿Richterrecht¿ 143 3.3.3 Richterlicher Umgang mit dem BGB vor 1914 151 3.3.4 Vertiefung: Die ¿Entdeckung¿ der positiven Vertragsverletzung 155 3.4 Leitperspektiven auf das weitere 20. Jahrhundert 159 4 Epochen des BGB im 20. Jahrhundert 161 4.1 Erster Weltkrieg (1914 ¿ 1918) 161 4.1.1 Krieg als Labor der Intervention 161 4.1.2 Zweifel am Gesetzgeber 162 4.1.3 Neue dogmatische Lösungen 164 4.2 Weimarer Republik (1918 ¿ 1933) 167 4.2.1 Verfassungsprivatrecht? 167 4.2.2 Das BGB und der soziale Wandel in Ehe und Familie 170 4.2.3 ¿Sozialisierung¿ 172 4.2.4 Vertragsfreiheit? 176 4.2.4.1 Die organisierte Wirtschaft 176 4.2.4.2 Vertiefung: Abkehr vom Willensbezug in der Dogmatik 184 4.2.5 Krisendogmatik 190 4.2.5.1 Weiterdenken der Kriegsprobleme 190 4.2.5.2 Generalklauseln als dogmatische und rechtspolitische Herausforderung 195 4.2.5.2.1 Die Aufwertungsfrage 195 4.2.5.2.2 Die ¿Flucht in die Generalklauseln¿ 200 4.2.6 ¿Gesetzesdämmerung¿? 205 4.3 Nationalsozialismus (1933 ¿ 1945) 211 4.3.1 Privatrecht im Nationalsozialismus? 211 4.3.2 Vertiefung: Folgenreiche Diskussionen um den nationalsozialistischen Vertragsbegriff 215 4.3.2.1 Vom Anspruch zur Pflicht 218 4.3.2.2 Von der Willensübereinstimmung zum sozialtypischen Verhalten 221 4.3.3 Umwertung des BGB 230 4.3.3.1 Wertungsjurisprudenz I 230 4.3.3.2 Politisierung der Generalklauseln 238 4.3.3.3 Richterliche Umwertungen des BGB 240 4.3.4 Sonderrecht 248 4.3.4.1 Spezialnormen 249 4.3.4.2 Ungleichheit als Rechtsprinzip 251 4.3.4.3 Neue Gesetzestechnik: Generalklauseln, Auslegungsvorschriften und Missbrauchsvorbehalte 257 4.3.5 Das Projekt eines Volksgesetzbuches 260 4.3.6 Das BGB im Zweiten Weltkrieg 264 4.4 DDR (1949 ¿ 1989) 268 4.4.1 Privatrecht im Sozialismus? 268 4.4.2 ¿Restzivilrecht¿ 272 4.4.3 Umwertung des BGB 279 4.4.4 Das ZGB der DDR 287 4.5 Besatzungszeit und Bundesrepublik Deutschland (1945 ¿ 2002) 292 4.5.1 Entnazifizierung des Zivilrechts? 292 4.5.1.1 Judikatur und Oberster Gerichtshof für die Britische Zone 292 4.5.1.2 Versöhnung mit dem BGB? ¿ Die Privatrechtswissenschaft und das Erbe der NS-Zeit 300 4.5.1.3 Wertungsjurisprudenz II 306 4.5.2 Die ¿Naturrechtsrenaissance¿ des Bundesgerichtshofes 313 4.5.3 Vertiefung: Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht 320 4.5.4 Verfassungsprivatrecht 328 4.5.5 Das neue Familienrecht 334 4.5.6 Herausforderungen durch die Sozialwissenschaften 339 4.5.7 Verbraucherrecht 349 4.5.8 Die Schuldrechtsreform 2002 360 5 100 Jahre Bürgerliches Gesetzbuch 373 Abkürzungsverzeichnis 385 Register 393 Personenregister 393 Sachregister 397 Paragraphenregister 407
Das BGB von 1900 gilt einerseits als Kodifikation mit klarem ¿liberalem¿ bzw. ¿unsozialem¿ Profil. Es galt andererseits im Kaiserreich, in Weimar, während des Nationalsozialismus, in der DDR bis 1976 und gilt bis heute in der Bundesrepublik. Wie kann ein rechtspolitisch so festgelegtes Gesetz so völlig unterschiedlichen Werteordnungen dienen? Wurde das BGB den wandelnden Umständen angepasst? Wer tat dies? Der Gesetzgeber, die Judikatur oder die Rechtswissenschaft? Das vorliegende Studienbuch zeichnet die Entstehung und die Geltungsgeschichte der deutschen Privatrechtskodifikation nach. Ziel ist es, der scheinbar zeitlosen Welt des BGB eine historisch-politische Dimension zurückzugeben. In den Blick geraten dabei die Kodifikationsgeschichte, Dogmengeschichte, Justiz- und Wissenschaftsgeschichte und die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Zielpublikum sind Studierende und Privatrechtwissenschaftler.
Hans-Peter Haferkamp hat die Professur für Bürgerliches Recht, Neuere Privatrechtsgeschichte und Deutsche Rechtsgeschichte an der Universität zu Köln und leitet als Direktor das Institut für Neuere Privatrechtsgeschichte, Deutsche und Rheinische Rechtsgeschichte.
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