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Betreuung

Betreuung

Was Angehörige und Betreute wissen müssen

vonBretzinger, Otto N.
Deutsch, Erscheinungstermin März 2021
lieferbar

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... stellvertretend handeln: Etwa 1,3 Millionen Menschen stehen in Deutschland unter rechtlicher Betreuung, Tendenz steigend. In den meisten Fällen wird die Betreuung vom Betreuungsgericht ehrenamtlichen Betreuern, insbesondere Familienangehörigen übertragen. Der Ratgeber hilft bei den wesentlichen praktischen...

Informationen zum Titel

978-3-86336-644-5
Düsseldorf
März 2021
2021
1
1. Auflage
Buch (broschiert)
317 g
208
146 mm x 211 mm x 17 mm
Color of cover: Brown, Color of cover: Grey, Color of cover: Silver, Color of cover: White, Düsseldorf
Deutsch
Altenbetreuung, Recht des Gesundheitswesens und Medizinrecht, Medizinische Grundversorgung, Ratgeber, Sachbuch: Recht, Medizin und Gesundheit: Ratgeber, Sachbuch, Familienrecht, Betreuung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Häusliche Pflege und Betreuung
VorsorgevollmachtSachverständigengutachtenFürsorgeAttestAmtsgerichtVormundFamilienrechtBehinderungVormundschaftBetreuungsgerichtehrenamtlichBetreuerbestellungBetreuungHEA028000LNTMHardcover, SoftcoverRatgeber/Recht, Beruf, Finanzen/sonstiges RechtLAW031000AlltagsgeschäfteAnhörungsrechtAufgabenkreisAufwandspauschaleAufwendungsersatzAusgabenVerfügungsgeldBefundBehördenbetreuerBerufsbetreuerBeschwerderechtBetreuungsbedarfBetreuungsbehördeBetreuungsvereinBetreuungsverfügungBevollmächtigterBevollmächtigungEheschließungEhefähigkeitEhevertragEigengefährdungEigengeschäftEilfallEinsichtsfähigkeitEinwilligungsvorbehaltelterliche SorgeEntmündigungErblindungErbverzichtsvertragErforderlichkeitsgrundsatzFamiliengerichtFührungszeugnisFürsorgebedürftigkeitGEbrechlichkeitspflegerGenehmigungsvorbehaltGerichtsgebührenGeschäftsfähigkeitGrundstücksgeschäftGutachtenHaftungHausbesuchHeilbehandlungHeimHilfenHilfsbedürftigkeitInsichgeschäftInteressenkonfliktKaufvertragKontaktKörperbehinderungKrankenversicherungsschutzMaßnahmeMietvertragMinderjährigeMündelgeldNachlassgerichtNotgeschäftsführungPatientenverfügungPersonalausweisPflegschaftPflichtverletzungProzessunfähigkeitRechnungslegungRechtsgeschäfteReisepassSchadenersatzanspruchSchenkungSchenkungsverbotSchönheitoperationSchwangerschaftsabbruchSelbstbestimmungsrechtSorgerechtSozialgerichtSterilisationTestamentTestierfähigkeitTestierunfähigkeitTotelbetreuungTotensorgeUnterbringungVaterschaftVerreinsbetreuuerVerfügungVermächtnisVermietungVermögensbetreuerVerschuldungVerträgeVertretungVolljährigkeitVollmachtWahlrechtWillenserklärungZwangsmaßnahmeBretzingerRatgeberVerbraucherzentrale
Reihe B
GRUNDSÄTZLICHES VORWEG 12 Worum es bei der Betreuung geht 14 Was »Betreuung« bedeutet 16 Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers 17 Bestellung des Betreuers 19 Folgen der Betreuung für die betreute Person 20 Rechtliche Stellung des Betreuers 22 Führung der Betreuung 23 Dauer und Ende der Betreuung 23 Gesetzliche Grundlagen WANN EIN BETREUER BESTELLT WERDEN DARF 26 Überblick über die Voraussetzungen 27 Volljährigkeit des Betroffenen 28 Medizinischer Befund 28 Psychische Krankheit 29 Behinderung 30 Sachverständigengutachten 30 Freier Wille des Betroffenen 31 Hilfsbedürftigkeit des Betroffenen 32 Betreuungsbedarf 33 Übertragung »notwendiger« Aufgaben kreise an den Betreuer 38 Vorrang der Bevollmächtigung 46 Vorrang »anderer Hilfen« 46 Besondere Betreuer 47 Kontrollbetreuer 48 Verhinderungs- oder Ergänzungsbetreuer 49 Gegenbetreuer WELCHE FOLGEN DIE BETREUUNG FÜR DEN BETREUTEN HAT 52 Geschäftsfähigkeit des Betreuten 54 Einwilligungsfähigkeit des Betreuten 56 Gesetzliche Vertretung des Betreuten 57 Vertretung im privaten Rechtsverkehr 60 Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden 61 Gerichtliche Vertretung 62 Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts 63 Voraussetzungen 65 Folgen des Einwilligungsvorbehalts 66 Einwilligungsfreie Willenserklärungen 67 Aufhebung des Einwilligungsvorbehalts 67 Wirksamwerden von Willenserklärungen 67 Testierfähigkeit des Betreuten 69 Ehefähigkeit des Betreuten 70 Sorgerecht des Betreuten bei minderjährigen Kindern 71 Verfahrensfähigkeit des Betreuten 71 Wahlrecht des Betreuten WIE DER BETREUER BESTELLT WIRD 74 Zuständiges Gericht 74 Örtliche Zuständigkeit 75 Funktionelle Zuständigkeit 76 Einleitung des Betreuungsverfahrens 76 Auf Antrag des Betroffenen 76 Von Amts wegen 78 Beteiligte im Betreuungsverfahren 79 Amtsermittlungspflicht des Gerichts 79 Rechte des Betroffenen 81 Anhörungen im gerichtlichen Verfahren 81 Persönliche Anhörung des Betroffenen 83 Anhörung der Betreuungsbehörde 84 Anhörung einer dem Betroffenen nahestehenden Person 84 Unterstützung des Betroffenen durch einen Verfahrenspfleger 85 Einholung eines Sachverständigengutachtens 87 Auswahl des Betreuers 88 Grundsätze 90 Vorrang des ehrenamtlichen Einzel betreuers 93 Vorschläge des Betroffenen 95 Entscheidung des Betreuungsgerichts 95 Aufgabenkreise 96 Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts 96 Zeitpunkt der Überprüfung 97 Bekanntgabe und Wirksamwerden der Entscheidung 97 Verpflichtung des Betreuers 98 Gerichtsgebühren 98 Beschwerde WELCHE ANGELEGENHEITEN DEM BETREUER ÜBERTRAGEN WERDEN KÖNNEN 102 Die ersten Schritte nach der Übernahme der Betreuung 104 Aufgabenkreise 105 Wahrnehmung der Personensorge 105 Gesundheitssorge 118 Wohnungsangelegenheiten 124 Aufenthaltsbestimmung 126 Unterbringung des Betreuten und unter bringungsähnliche Maßnahmen 134 Wahrnehmung der Vermögenssorge 134 Umfang 136 Aufsicht durch das Betreuungsgericht 139 Vermögensverwaltung 145 Weitere Aufgabenkreise des Betreuers 145 Kontrolle des Post- und Fernmelde verkehrs 146 Sterilisation des Betreuten 148 Vertretung des Betreuten gegenüber Behörden 149 Überwachung des Bevollmächtigten 149 Einwilligung des Betreuers bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts 150 Änderung des Betreuungsbedarfs 151 Änderung des Aufgabenkreises 153 Aufhebung oder Änderung des Umfangs eines Einwilligungsvorbehalts WIE DIE BETREUUNG VOM BETREUER GEFÜHRT WERDEN MUSS 156 Beachtung des Wohls und der Wünsche des Betreuten 156 Wohl des Betreuten 157 Wünsche und Vorstellungen des Betreuten 158 Beachtung von Festlegungen in einer Betreuungsverfügung 159 Zweck 159 Errichtung 162 Aufbewahrung 162 Änderung und Widerruf 163 Beachtung von Festlegungen in einer Patientenverfügung 163 Zweck 164 Errichtung 169 Aufbewahrung 169 Änderung und Widerruf 170 Pflichten des Betreuers 171 Persönliche Betreuung 173 Beratung des Betreuers durch das Betreuungsgericht 173 Gerichtliche Aufsicht 175 Pflichten des Betreuers 175 Einholung notwendiger betreuungs gerichtlicher Genehmigungen 177 Besprechungspflicht des Betreuers 178 Auskunftspflicht des Betreuers 179 Mitteilungspflichten des Betreuers 180 Haftung des Betreuers 180 Haftung gegenüber dem Betreuten 181 Haftung gegenüber Dritten 183 Entlassung des Betreuers 183 Mangelnde Eignung des Betreuers 184 Entlassung aus wichtigem Grund 186 Entlassung auf Antrag des Betreuers 186 Entlassung auf Wunsch des Betreuten 187 Wechsel vom beruflichen zum ehren amtlichen Betreuer 188 Bestellung eines neuen Betreuers 188 Aufwendungsersatz und Vergütung 188 Ansprüche des ehrenamtlichen Betreuers 190 Vergütung des berufsmäßig tätigen Betreuers 192 Mittellosigkeit des Betreuten WANN DIE BETREUUNG ENDET 196 Automatische Beendigung der Betreuung 197 Aufhebung der Betreuung 198 Abwicklung der Betreuung ANHANG 201 Adressen der Verbraucherzentralen 204 Stichwortverzeichnis 208 Impressum
... stellvertretend handeln: Etwa 1,3 Millionen Menschen stehen in Deutschland unter rechtlicher Betreuung, Tendenz steigend. In den meisten Fällen wird die Betreuung vom Betreuungsgericht ehrenamtlichen Betreuern, insbesondere Familienangehörigen übertragen. Der Ratgeber hilft bei den wesentlichen praktischen Fragen, mit denen sich die Beteiligten - Betreute und Betreuer - tagtäglich im Zusammenhang mit einer rechtlichen Betreuung auseinandersetzen müssen. Wann ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt werden darf Was unter Betreuung zu verstehen ist Welche Folgen die Betreuung für den Betreuten oder die Betreute hat Wie Betreuer bestellt werden Welche Angelegenheiten dem Betreuer oder der Betreuerin vom Gericht übertragen werden können
Dr. Otto N. Bretzinger ist Jurist und Journalist, er hat bereits mehrere Ratgeber für die Verbraucherzentrale verfasst, darunter der erfolgreiche Longseller "Richtig vererben und verschenken" und Titel zu Handwerkerleistungen oder zum richtigen Reklamieren.
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