Vortrag, gehalten vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 18. April 2001. Der Text greift unterschiedliche Ausprägungen kollektiver Verantwortung im Strafrecht auf: von der individuellen Zurechnung kollektiven Handelns, insbesondere bei bestimmten Teilnahmeformen, über die unmittelbare Zurechnung zu Kollektiven als einem Problembereich vor allem des Wirtschafts- und Völkerstrafrechts, bis hin zu einer den einzelnen Täter entlastenden sozialen Mitverantwortung Dritter.
Der Autor ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Basel.