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Der Schutz geistiger Eigentumsrechte in der Praxis: Das TRIPs-Abkommen

Der Schutz geistiger Eigentumsrechte in der Praxis: Das TRIPs-Abkommen

vonAhlfeld, Sebastian
Deutsch, Erscheinungstermin 18.12.2003
lieferbar
15,99 €
(inkl. MwSt.)
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Justus-Liebig-Universität Gießen (Wirtschaftswissenschaften), 18 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach den Erkenntnissen der modernen Wachstumstheorie stellt der technische Fortschritt,
also die Schaffung neuen...

Informationen zum Titel

978-3-638-23990-5
München
18.12.2003
2003
1
1. Auflage
eBook
EPUB ohne DRM
20
München
Deutsch
Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Justus-Liebig-Universität Gießen (Wirtschaftswissenschaften), 18 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach den Erkenntnissen der modernen Wachstumstheorie stellt der technische Fortschritt,
also die Schaffung neuen Wissens, eine der Haupttriebkräfte ...
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Justus-Liebig-Universität Gießen (Wirtschaftswissenschaften), 18 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach den Erkenntnissen der modernen Wachstumstheorie stellt der technische Fortschritt,
also die Schaffung neuen Wissens, eine der Haupttriebkräfte des Wirtschaftswachstums
dar. Investitionen in den Bereich der Forschung und Entwicklung (F&E)
sind also ein unverzichtbarer Bestandteil jeglicher Wachstumsstrategie. Damit die Akteure
einer Volkswirtschaft jedoch bereit sind, Investitionen zu tätigen, müssen sie die
Gewissheit haben, eine angemessene Rendite zu erhalten. Diese Gewissheit ist bei den
im F&E Prozess entstehenden geistigen Gütern jedoch häufig nicht gegeben.
Definiert man den Begriff der geistigen Güter als "Informationen, die einen ökonomischen
Wert entfalten, sobald sie in Marktprozesse eingebracht werden"2, wird
deutlich, wo das Problem liegt. Informationen weisen nämlich bestimmte Charakteristika
öffentlicher Güter auf3. Zum einen besteht grundsätzlich eine Nichtrivalität im Konsum.
Diese entsteht dadurch, dass Informationen beliebig oft reproduzierbar sind. Ein
zusätzlicher Konsument schränkt daher die Konsummöglichkeiten der anderen Nutzer
nicht ein. Gemäß der Grenzkosten-Preis-Regel müsste der Preis für geistige Güter somit
bei Null liegen, was aus statischer Sicht zwar zu einer optimalen Allokation führen mag,
in einer dynamischen Welt jedoch keinen Anreiz für die Erzeugung dieser Güter setzt.
Zum anderen bewirkt auch das Versagen des Ausschlussprinzips eine Unterproduktion
geistiger Güter. Ist eine Information erst einmal veröffentlicht, so hat der Erzeuger dieser
Information in der Regel keine Möglichkeit mehr, ihren Verteilungsprozess zu steuern
und zahlungsunwillige Konsumenten vom Gebrauch der Information auszuschließen.
Auch wenn die eben beschriebenen Eigenschaften nicht für jedes geistige Gut und
auch nicht immer in letzter Konsequenz gelten, so sind die Anreize, in die Erzeugung
neuen Wissens zu investieren, in einer unregulierten Wirtschaft sehr gering.
Es sollte daher die Aufgabe des Staates sein, diesen Problemen entgegenzuwirken.
In der Regel geschieht dies über die Verleihung temporärer Monopolrechte, die
dem Hersteller eines geistigen Gutes gestatten, andere Akteure für eine bestimmte Zeit
von der Nutzung des Gutes abzuhalten. Im Zuge der Globalisierung entstand nun das
Bedürfnis, diesen Mechanismus weltweit zu vereinheitlichen. Wie dieses Bedürfnis in
der Realität umgesetzt wurde und welche Folgen sich daraus ergeben, ist Gegenstand
der vorliegenden Arbeit.
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