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Modul "Zusatzqualifizierung Schubmaststapler"

Modul "Zusatzqualifizierung Schubmaststapler"

Stufe 2 nach DGUV Grundsatz 308-001

vonZimmermann, Bernd | Zimmermann, Timo
Deutsch, Erscheinungstermin 02.01.2024
lieferbar
99,00 €
(inkl. MwSt.)
Schulungs-Präsentation zur Qualifizierung (Zusatzqualifizierung, Stufe 2) von Bedienern von Schubmaststaplern 23 animierte PowerPoint®-Präsentationsfolien mit Vortragstexten (Notizenseiten) für den Dozenten Zusatzqualifizierung gemäß Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1116, 2111, 2111 Teil 1 DGUV...

Informationen zum Titel

978-3-96158-016-3
Gräfelfing
02.01.2024
2024
1
2024
Unbekannt
68 g
134 mm x 168 mm x 15 mm
Color of cover: Blue, Color of cover: Grey, Color of cover: Red, Color of cover: Silver, Color of cover: White
Deutsch
47000 kB
Technologie, allgemein
Schulungs-Präsentation zur Qualifizierung (Zusatzqualifizierung, Stufe 2) von Bedienern von Schubmaststaplern 23 animierte PowerPoint®-Präsentationsfolien mit Vortragstexten (Notizenseiten) für den Dozenten Zusatzqualifizierung gemäß Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1116, 2111, 2111 Teil 1 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" DGUV Grundsatz 308-001 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern" u. dgl. Um Flurförderzeuge bedienen zu dürfen, ist in Deutschland eine dreistufige Qualifizierung/Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 nötig: Stufe 1 (Allgemeine Qualifizierung): Sie findet i. d. R. auf einem klassischen Frontgabelstapler statt. Die Grundlage dafür bietet das umfangreiche Lehrsystem vom Resch-Verlag. Stufe 2 (Zusatzqualifizierung): Sie ist nötig, wenn andere Bauarten bedient werden sollen, z. B. Schubmaststapler. Die Grundlage dazu bietet diese Präsentation. Stufe 3: Betriebliche Qualifizierung: Erklärung der Betriebsanweisungen und Einweisung in alle Modelle im Betrieb Schubmaststapler (auch Schubstapler, Quersitzstapler oder englisch Reach Truck genannt) sind eine besondere Bauart der Flurförderzeuge, die sich in vielen Punkten von klassischen Gabelstaplern (Frontstaplern) unterscheiden und zusätzliche Gefahren bergen. Aus diesem Grund dürfen nach DGUV Grundsatz 308-001 nur Personen mit dem Bedienen von Schubmaststaplern beauftragt werden, die speziell für diese Bauart qualifiziert wurden. Fahrpersonal, das "nur" auf einem normalen Frontgabelstapler geschult ist, muss vor dem Bedienen eines Schubmaststaplers erst eine Zusatzqualifizierung (Stufe 2 nach DGUV G 308-001) durchlaufen. Die theoretische Grundlage dazu bietet diese Präsentation. Hier werden alle Unterschiede und zusätzlichen Gefahren eines Schubmaststaplers im Vergleich zu einem klassischen Gabelstapler behandelt. Somit bauen die Folien perfekt auf dem Lehrsystem "Sicheres Bedienen von Flurförderzeugen" auf und vermitteln alles, was für eine rechtssichere Zusatzqualifizierung (Stufe 2) nach den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben nötig ist.
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